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Lasse Petersdotter

GRÜNE 24.07.2025 Sitzungen 20/94

Sehr geehrte Frau Präsidentin und sehr geehrte Abgeordnete! Die äußerst spitzfindigen Zwischenfragen der Kollegen Vogt und Buchholz – Was ist, wenn ich den Raum vorher wechsle? Muss es jetzt eine Kamera von LG sein oder etwas anderes? – sind die Quintessenz von „Digital first, Bedenken second“. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Das ist die Quintessenz davon, wie die FDP an die Idee herangeht, wie man die Digitalisierung denn auch mal umsetzt. (Christopher Vogt [FDP]: Demokratie first!) Das Suchen, woran es denn scheitern oder was schiefgehen könnte, das ist der Anspruch der FDP. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Denken wir doch nur mal daran: Wie kamen denn die Ideen überhaupt auf den Tisch? Wir haben 2020 erlebt, dass hybrid doch einiges möglich ist. (Christopher Vogt [FDP]: Darum geht es doch gar nicht!) Wir haben erlebt, dass das Aufstellen einer Kamera gar keine so große Herausforderung war, dass einiges, was die Leute vorher ehrlicherweise abgelehnt hatten, auch hybrid machbar war. Genau das – man ist vorher dagegen, und dann ist man überrascht, dass es doch geht – ist es, woran die Freiwilligkeit jedes Mal scheitert, Herr Kollege Vogt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Das ist der Grund, weshalb man auch mal die Bereitschaft haben muss, Regeln zu schaffen, statt ständig zu glauben, Freiwilligkeit würde alles von selbst regeln. Es betrifft immer diejenigen, denen die Steine in den Weg gelegt wurden – genau das war der Gedanke dahinter –: Wir wollen hybride Sitzungen gerade in den Kommunen ermöglichen, (Lasse Petersdotter) weil wir feststellen, dass der Anteil von Frauen in den Vertretungen in vielen Orten immer weiter sinkt. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Jetzt höre ich das Stöhnen. Ich weiß nicht, wie Sie das angestellt haben, aber ich habe die Stellungnahme des Landesfrauenrates gelesen, der ganz klar gesagt hat: Wir wollen eine verpflichtende Regelung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf) – Sie wollen sie vielleicht nicht, aber andere schon. Dann höre ich eben nicht auf die Einzelstimme von Annabell Krämer, sondern auf den Landesfrauenrat, der eine ganz eindeutige Position vertreten hat. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU – Unruhe – Glocke Präsidentin) Es geht um die Möglichkeit der Beteiligung von Menschen mit Behinderung, die immer wieder sagen: Es ist für uns nicht so leicht, an den Sitzungen teilzunehmen. Wir brauchen hybride Möglichkeiten, damit es einen Kompromiss angesichts der unterschiedlichen Bedürfnisse gibt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zurzeit ist die Regelung so, dass es ab dem 1. Januar 2027 ein Recht auf hybride Sitzungen und eine hybride Teilnahme gibt. Dann ging die Debatte los und weiter, und wir haben die Stellungnahmen von diversen Bürgermeistern, Amtsvorstehern und anderen gesehen, die deutlich kritisiert und gesagt haben: Wir wollen keine verpflichtende Regelung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben wahrgenommen, dass diese Stimmen lauter sind als andere. Wir haben auch wahrgenommen, dass die Stimmen, die unseren Kurs, den ich gerade dargestellt habe, vertreten haben, verhaltener waren. Sie waren nicht weg, aber sie waren verhaltener. Deswegen haben wir als Grüne uns erneut in dem Zusammenhang der Regierungsverhandlungen mit den kommunalen Landesverbänden auf diese Debatte eingelassen. Unser Ziel bleibt weiterhin das gleiche, aber den Weg passen wir an dieser Stelle an. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir tun dies auch, weil wir verstehen, dass viele sagen: Leute, wir als Kommune sind gerade in einer finanziell enorm herausfordernden Situation. – Das haben wir von grünen Kommunalpolitikern zurückgespiegelt bekommen. Es ist unseren Leuten vor Ort vor allen Dingen schwer vermittelbar, dass wir schwerwiegende Kürzungen an der einen Stelle machen und an der anderen Stelle in Technik in Gemeinden investieren, in denen diese womöglich gar nicht genutzt wird. Dieses Argument können wir gut nachvollziehen. Jetzt soll es einen Anspruch geben, wenn die technischen Voraussetzungen bestehen. Diesen Anspruch begleiten wir mit einem Anreizsystem durch ein Förderprogramm. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dagmar Hildebrand [CDU]) Meiner Auffassung nach ist das ein ziemlich schlüssiges Konzept. Vorher war es so, dass eine Einzelperson eine enorme Investition auslösen konnte. Denn durch das Recht ab dem 1. Januar 2027 war es so, dass man, wenn eine Person in einer Gemeinde sagt: „Ich möchte gerne hybrid tagen“, entsprechend investieren musste. Dieses Anrecht verändern wir. Es gibt nicht mehr die Situation, dass eine Einzelperson eine Investition auslösen kann. Aber wir sagen schon, dass die Technik da, wo sie bereitsteht, wo die Kommunen Investitionen getätigt haben, bitte zu nutzen ist. Unsere Kommunen dürfen nicht das Gleiche erleben, was an anderen Orten in diesem Land immer wieder passiert: Man hat die Technik, aber sie bleibt im Schrank, bis sie veraltet ist. Wenn es geht, haben die Menschen, die darauf angewiesen sind, gefälligst ein Anrecht darauf, dass die Technik genutzt wird, sodass ihnen das Leben und ihr kommunalpolitisches Engagement ein Stück leichter gemacht wird, wo es bis jetzt häufig erschwert wurde. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) So ist es gelungen, in der politischen Betrachtung einen Kompromiss zwischen Schwarz und Grün zu finden, aber auch zwischen Land und kommunalen Landesverbänden. Wir freuen uns auf die Anhörung. Da werden wir die Ausführungen weiter miteinander diskutieren können. Der Unterschied ist deutlich: Auch in Zukunft sollen Menschen, die die Unterstützung einer hybriden Sitzung brauchen, diese Möglichkeit und das Anrecht darauf haben, aber die Kommunen sollen nicht zur Investition gezwungen werden. Das ist freiwillig. Dann haben wir einen guten Weg, mit dem alle leben können, auch wenn nicht jeder von uns das gleiche Bedürfnis hat. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

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