Thomas Jepsen
Wie bei jedem Recht und jeder Pflicht muss natürlich auch bei der Durchführung einer kommunalen Sitzung immer kontrolliert werden, ob die Einladung ordnungsgemäß und fristgerecht versandt worden ist mit allem Drum und Dran. Das ist letztendlich immer Aufgabe der Kommunalaufsicht. Wir können ja nicht jede Hauptsatzung kontrollieren. Das macht das Ministerium ja auch jetzt nicht. Das ist auch jetzt nicht der Fall. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
