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Sybilla Nitsch

SSW 24.07.2025 Sitzungen 20/94

Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wer im Privaten sparen muss, der weiß, dass das zwangsläufig mit Qualitätsverlust zu tun hat. Man kann nicht erwarten, dass man, wenn man weniger Geld hat, die gleiche Leistung erhält. Zumindest weiß man, wenn man erwachsen ist: Sparen bedeutet Verzicht. Das kann dazu führen, dass man den Urlaub oder die Reparatur der Waschmaschine streichen muss. Man kennt dabei auch das Schönreden. Man behauptet zum Beispiel, zu Hause sei es eh am schönsten und der Waschsalon sei ein toller sozialer Treffpunkt. Genauso macht die Ministerin es auch. Sie spart und redet es schön. Dabei sind die Kritikpunkte an der Fachgerichtsstrukturreform sehr weitreichend. Das merken wir vor allem bezüglich des Personals, das den Großteil der Einsparungen schultern muss; das hat Herr Kollege Buchholz hier schon vorgestellt. Ich komme noch einmal auf die Problembeschreibung des Gesetzentwurfes zurück. Da heißt es nämlich – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: „Da der Justizhaushalt ein reiner Verwaltungshaushalt ist, sollen die Einsparungen zugunsten eines effektiven Rechtsschutzes im Wesentlichen nicht durch Personaleinsparungen, sondern durch Einsparungen bei Gebäuden und eine Flexibilisierung des Personaleinsatzes erfolgen.“ Lesen wir weiter, werden auf Seite 6 des Gesetzentwurfes die geschätzten Einsparungen aufgeführt. Hier wird deutlich: Die Mehrheit der Einsparungen sind die Personalkosten. Rund 62 Prozent gehen bis zum Jahr 2040 zulasten des Personals und nur 38 Prozent zulasten anderer Posten wie IT, Miete oder Verkaufserlöse. Im November 2024 hatte sich Ministerin von der Decken dahin gehend ausgesprochen, dass rund 20 Prozent der Stellen, also 47 von insgesamt 288 Stellen, bei den Sozial- und Arbeitsgerichten wegfallen würden. Der Clou dabei ist, denkt man erst mal: Diese Stellen sollen in andere Justizbereiche verlagert werden; bisher wissen wir aber nicht, in welche, wann und zu welchem Zweck. Hier fehlt eine Reihe von Antworten. Mit diesen Widersprüchen muss die Ministerin endlich aufräumen und nicht länger so tun, als ob irgendwie alles beim Alten bleibt, nur ein bisschen effektiver. (Beifall SSW, FDP und Marc Timmer [SPD]) Zur Wahrheit bei solchen Reformen gehört auch das klare Bekenntnis. Die Menschen, die in den Gerichten beschäftigt sind, leisten gute Arbeit. Sie drehen ja derzeit nicht Däumchen, sie stellen aber einen erheblichen Kostenfaktor dar; das ist natürlich richtig. Aber hier setzt die Ministerin die größten Einsparungen an. Ich möchte in der Anhörung sehr deutlich hören: Wo werden im Gegenzug diese Stellen eingesetzt? Es hieß in der Vergangenheit immer wieder: Personaleinsparungen gibt es nicht. Also werden wir gespannt zuhören und schauen, in welchen Bereichen diese Stellen dann kommen. Wir werden nicht zustimmen, wenn es zu Entlassungen kommen sollte, und vor allen Dingen nicht in den Bereichen, in denen die Verfahren extrem und belastend sind. An der Stelle muss ich auch deutlich sagen – das kam mir in vielen Debatten viel zu kurz –: Wir haben wenig über die Menschen gesprochen, die diese Gerichte nutzen. Arbeitsgerichte spielen eine wichtige Rolle bei der Ausgestaltung von fairen und geregelten Arbeitsverhältnissen. Sie sind damit (Sybilla Nitsch) eine wichtige Säule für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Sozialgerichte müssen für Leute erreichbar sein. Gerade die Menschen, die auf die Durchsetzung ihrer sozialen Rechte und auf die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Verwaltungen angewiesen sind, müssen besonders beachtet werden, wenn wir über Sozialgerichte sprechen. Daher bin ich der Meinung, dass wir noch mal einen Appell auf die Ausrichtung der Interessen der Belange der Betroffenen in den Debatten senden, die wir führen werden. Die drängendste Frage, die sich uns stellt, ist, ob die angekündigte Reform wirklich das Ende der Sparrunden sein wird. Ich würde mir wünschen, dass es in dieser Hinsicht ein klares Bekenntnis seitens der Landesregierung gibt. Noch ein Wort zu dem bisherigen Verfahren, das nicht besonders gut gehandhabt wurde. Man versucht jetzt ein wenig, das zu überdeckeln. Die Landesregierung hat an mehreren Orten auf die harte Tour lernen müssen: Hauruckverfahren bringen nichts. Die Beteiligten haben ein Recht auf Informierung und Einbindung in die Entscheidungsprozesse. Im Prozess des Schönredens haben Sie in regionalen Fachgruppen die vorgeschlagenen Modelle und Zweigstellenlösungen erarbeitet. Diese Einbindung – das kann ich an der Stelle sagen – hätte am Anfang stehen müssen, und dann hätten die Vorschläge erarbeitet werden können. Wir sind gespannt auf die Rückmeldung der regionalen Fachgruppen, die Sie zusammengerufen haben. Wenn diese überzeugt sind, könnte uns das am Ende noch überzeugen. Um die Reform überhaupt noch umsetzen zu können und die durch den quasi unglücklichen Auftakt entstandenen Verletzungen zu heilen, erwarte ich, dass die Landesregierung die Anhörungsergebnisse ernst nimmt. In der Anhörung muss es darum gehen, zuzuhören und nicht schönzureden, dass man 62 Prozent beim Personal einspart. – Vielen Dank. (Beifall SSW, FDP und Marc Timmer [SPD])

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