Marion Schiefer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Justiz selbst hat die weiterentwickelte, die jetzt in Umsetzung befindliche Fachgerichtsstrukturreform wesentlich geprägt. Ende November 2024, als wir zuletzt im Plenum dazu debattiert haben, war der gefundene Kompromiss noch frisch. Ich bin noch immer dankbar für die an Zahlen und Detailargumenten reiche Diskussion zu dem ursprünglichen Projekt, denn ohne sie stünden wir nicht da, wo wir heute stehen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Bernd Buchholz [FDP] – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Die konkrete Ausgestaltung der Ende des letzten Jahres gefundenen Reform beruht auf den ebenso weitgehenden wie zielführenden Vorschlägen, welche die Präsidentinnen und Präsidenten der Obergerichte Mitte November dem Justizministerium unterbreitet haben und auf den die Landesregierung sodann eingegangen ist. Einen wesentlichen Teil der Strukturreform können wir dem Gesetzentwurf entnehmen. Es ist aber seit Ende letzten Jahres auch schon viel umgesetzt worden, für das keine gesetzlichen Änderungen benötigt wurden: Das Arbeitsgericht Flensburg ist in das Gebäude des Landgerichts Flensburg eingezogen und das Finanzgericht Kiel in das Gebäude des Amtsgerichts Kiel. Die jetzt gefundene Konzentration, der weitgehende Erhalt der Gerichtsstandorte in der Fläche, ist im Sinne der Justiz und der von ihr Betroffenen. Es ist ein großer Gewinn und verdient unseren Dank, dass die ordentliche Gerichtsbarkeit und die Verwaltungsgerichtsbarkeit im November angeboten haben, in ihrem Raumbestand zusammenzurücken und Fachgerichte aufzunehmen. Im Ergebnis erreichen wir durch die Konzentrationsmaßnahmen erhebliche Flächeneinsparungen, mit denen Kosteneinsparungen einhergehen. Gleichzeitig erhalten die Rechtssuchenden den Zugang zum Recht nahe Ihres Wohnortes. Die Fachkräfte in der Justiz verbleiben bis auf wenige Ausnahmen an ihren bisherigen Standorten, damit bleibt ihnen eine wirtschaftliche und verlässliche Lebensplanung möglich. Das Ergebnis – das, was schon in Umsetzung ist, und das, was wir mit dem vorliegenden Gesetz beschließen sollen – bedeutet meines Erachtens eine gute Abwägung zwischen den Konsolidierungsnotwendigkeiten des Landeshaushalts, den Interessen der Justiz und ihrer Beschäftigten, denen der weiteren Justizbeteiligten sowie den Interessen der Rechtssuchenden. Ich bin überzeugt davon, dass die Synergien, die durch die Auflösung des Arbeitsgerichts Neumünster und Zusammenfassung mit dem Arbeitsgericht Kiel entstehen, gerade gerichtsorganisatorisch und fachlich sinnvoll sind. Vernünftig sind die beiden Zweigstellenlösungen in der Sozialgerichtsbarkeit und die auswärtigen Kammern in der Arbeitsgerichtsbarkeit, die Veränderung für die Zuweisung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern und die Ermöglichung von Gerichtstagen in der Arbeitsgerichtsbarkeit. Insofern freue ich mich auf die Ausschussberatung. –Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
