Dr. Michael Schunck
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Reservistenverband hat bereits vor einiger Zeit eine Handreichung für Arbeitgeber veröffentlicht, um zentrale Fragen rund um den freiwilligen Reservistendienst zu klären. Dabei geht es unter anderem um Arbeitgeberanteile zur Renten- und Arbeitslosenversicherung während des Dienstes und zeitliche Planungen und um Fragen der Freistellung. Die häufig gestellte Frage, ob der Reservistendienst nicht im Urlaub erbracht werden könne, beantwortet der Verband eindeutig mit Nein, und das zu Recht, denn dies ist grundsätzlich unzulässig. Anders verhält es sich bei Fortbildungen. Hier kann der Arbeitgeber bisher die Freistellung verweigern. Genau an diesem Punkt sieht die Landesregierung Reformbedarf und plant ein eigenes Gesetz, um Abhilfe zu schaffen. Im Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes gibt es bereits entsprechende Freistellungsregelungen. Dort ermöglichen sie mehrtägige Schulungen. Ich begrüße ausdrücklich die geplante fünftägige Freistellungsmöglichkeit für Reservistinnen und Reservisten. Dennoch frage ich mich, ob nicht bereits ein Erlass oder eine Änderung des Weiterbildungsgesetzes ausgereicht hätte. Immerhin betrifft die Gesetzesänderung im Kern genau diesen Bereich. Die Entscheidung für ein eigenständiges Gesetz scheint vor allem deshalb gefallen zu sein, weil es sich werbewirksam betiteln lässt und so auch der letzte Reservist und die letzte Reservistin verstehen, dass sie gemeint sind. Das sollte im Ausschuss noch einmal näher erläutert werden. Das Anliegen ist richtig. Wie viele verteidigungspolitische Themen wurde auch dieses über Jahre hinweg vernachlässigt. Zahlreiche Reservistinnen und Reservisten fühlten sich bei Konflikten mit ihren Arbeitgebern von der Politik im Stich gelassen. Das muss sich ändern. Ob es dafür ein eigenes Gesetz braucht, würde ich – zum jetzigen Zeitpunkt jedenfalls – infrage stellen. Der eine oder andere – wie auch ich – mag zu Beginn darüber gestolpert sein, dass das Gesetz der Landesregierung keinerlei finanzielle Regelungen für die Reservistinnen und Reservisten beinhaltet. Da stimme ich Kai Dolgner zu. Allerdings greift in diesen Fällen das Unterhaltssicherungsgesetz. Auf Antrag wird dem Reservisten und der Reservistin nach Absolvierung eine Reservistendienstleistung für Dienstausfall gezahlt, egal ob sie selbstständig oder in einem Angestelltenverhältnis sind. Die entsprechenden Anträge können bei der Bundeswehr eingereicht werden. Je nach Dienstgrad erhalten sie dann eine gestaffelte Prämie. Für Bürger wie mich, die etwas außerhalb des Systems stehen, ist diese Staffelung jedoch etwas unklar. Daher würde ich mich an dieser Stelle im Rahmen einer Anhörung im Ausschuss wirklich über eine Stellungnahme des Reservistenverbandes freuen. Für den SSW kann ich sagen: Wir stehen den Zielen des Gesetzes grundsätzlich positiv gegenüber. Ein paar Fragen sind jedoch noch offengeblieben. Wir freuen uns daher auf die Ausschussberatungen. – Vielen Dank. (Beifall SSW, FDP und vereinzelt SPD)
