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Claus Ruhe Madsen

24.07.2025 Sitzungen 20/94

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die geopolitische Lage hat sich in den vergangenen Jahren enorm verändert: Der russische Angriffskrieg in der Ukraine, neue Verhältnisse in Amerika, China bleibt ein strategischer Rivale, Kriege in vielen weiteren Teilen der Welt – all das rückt die Verteidigung Deutschlands und der Bündnispartner wieder mehr ins Licht. Schleswig-Holstein will dazu einen Beitrag leisten. Unser Einfluss auf die Verteidigungsfragen und auf die Bundeswehr sind naturgemäß begrenzt. Wegen unserer Lage an Ost- und Nordsee mit Seehäfen, aber auch den Offshore-Energieanlagen und der maritimen Rüstungsindustrie ist für uns die Verteidigungsbereitschaft Deutschlands besonders wichtig. Deshalb unterstützen wir die Bundeswehr, wo es geht. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und Christian Dirschauer [SSW]) Bei der Freistellung von Reservisten geht es. Die Bundeswehr setzt zu einem großen Teil auf die Reservistinnen und Reservisten, also Menschen, die den Wehrdienst abgeleistet haben und jetzt in zivilen Berufen tätig sind. Sie bilden einen festen und unverzichtbaren Bestandteil der Bundeswehr und tragen maßgeblich zur Einsatzbereitschaft und Durchhaltefähigkeit der Truppen im In- und Ausland bei. An dieser Stelle an die Kameradinnen und Kameraden ein ganz herzliches Dankeschön für diesen Einsatz. (Beifall ganzes Haus) Für die Landes- und Bündnisverteidigung ist eine ausreichende Aus- und Weiterbildung der Reservisten essenziell. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir es ihnen künftig ermöglichen, pro Jahr bis zu fünf Werktage an Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen der Bundeswehr teilzunehmen – und das auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers. Bisher galt das Prinzip der doppelten Freiwilligkeit: Reservist und Arbeitgeber mussten der Teilnahme zustimmen. Jetzt werden die Rechte der Reservisten gestärkt, ohne den Arbeitgeber zu belasten. Denn das wegfallende Zustimmungserfordernis der Arbeitgeber wird dadurch ausgeglichen, dass die Teilnahme an der Reservisten-Bildungsfreistellung rechtzeitig angekündigt werden muss und anders als sonst im Weiterbildungsgesetz während der Freistellung keine Vergütungspflicht des Arbeitgebers besteht. Die neu geschaffenen Regelungen schließen zugleich eine bisher bestehende Lücke, die im Vergleich zu der Möglichkeit zivilen Engagements, zum Beispiel bei Feuerwehren, Rettungskräften und so weiter, bestand. Um der Planungssicherheit bei den vielen kleinen Unternehmen in SchleswigHolstein Rechnung zu tragen, haben wir auf die Anmerkungen der schleswig-holsteinischen Handwerkskammern im Rahmen der Anhörung reagiert und die Frist zur Mitteilung bei den Arbeitgebern von bisher zwei auf vier Wochen erhöht. Die Termine der Bundeswehr sind ohnehin deutlich vor der Vierwochenfrist bekannt. Der Gesetzentwurf bietet uns die Möglichkeit, unabhängig von den laufenden Diskussionen um die Wehrpflicht oder andere Formen der Nachwuchsgewinnung interessierten Reservistinnen und Reservisten den Dienst für die Bundeswehr und damit den Dienst für uns alle zu erleichtern. Lassen Sie uns angesichts der geopolitischen Lage als erstes Bundesland mit dem vorliegenden Gesetz einen aktiven Beitrag zur Stärkung der Reserve in Schleswig-Holstein leisten! (Beifall ganzes Haus) Ob Feuerwehr, Rettungsdienst oder Bundeswehr: Menschen, die eine Uniform tragen, verdienen unseren Respekt. (Beifall ganzes Haus) Das war viele Jahre wenig ausgeprägt. Es freut mich persönlich, dass es in den letzten Jahren etwas besser geworden ist. Menschen, die eine Uniform tragen, sorgen dafür, dass wir beruhigt ins Bett steigen können, bringen sich mit ihrer Gesundheit und ihrem Leben für uns ein, und deswegen freut es mich, mit dem heutigen Gesetzentwurf ein klares Signal für diese Menschen zu senden. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)

Protokoll ↗