Marion Schiefer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Justiz ist das Rückgrat unserer demokratischen Ordnung. In einer Welt, in der Interessen und Einfluss nicht gleich verteilt sind, schafft sie ein Gegengewicht. Sie schützt den Schwachen vor dem Starken, den Einzelnen vor dem Staat. Der Wert der Justiz liegt nicht nur in der Durchsetzung von Gesetzen, sondern in ihrem Streben nach Wahrheit und Interessenausgleich. Sie entscheidet in Streitfragen ohne Ansehen der Person und kann damit als Säule des Rechtsstaats Menschen das Zutrauen in den Staat vermitteln. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Marc Timmer [SPD]) Deshalb müssen Regierung und wir als Parlament deutlich machen: Die Justiz ist keine Verwaltung, kein Staatsteil wie jeder andere, und sie steht vor erheblichen Herausforderungen. Das verlangt politische Aufmerksamkeit, Verlässlichkeit und Gestaltungskraft. So viel ist völlig klar. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit der Antwort auf die Große Anfrage zur Lage der Justiz in Schleswig-Holstein liegt uns heute ein ziemlich umfassendes Bild vor. Nicht alles hat Sie interessiert. Wenn man zur Rechtspflegeausbildung keine Frage hat, dann liegen auch keine Antworten vor. Das können wir vielleicht ein andermal diskutieren. Wir haben einen ehrlichen, differenzierten und datenbasierten Einblick in den Zustand der Justiz bei uns. Zuerst will ich betonen: Unsere Justiz verkörpert eine hohe Leistungsfähigkeit. Dieses Vertrauen, das sie dadurch hat, ist das Ergebnis des täglichen Einsatzes von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern, den Beschäftigten in Serviceeinheiten, Justizwachtmeistern und Justizmeisterinnen und vielen anderen, die in unseren Gerichten und im Justizvollzug ihren Dienst tun. Dafür möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich danken. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Zugleich ist klar: Es ist nicht selbstverständlich, dass das so bleibt, und es ist zuzugeben, dass wir uns um einige Punkte besonders kümmern müssen. Erstens. Die Belastungssituation ist in vielen Bereichen hoch. Wir haben gerade erst im Mai über die Belastung der Strafjustiz und des Justizvollzugs debattiert. Wir haben überdurchschnittliche Eingangszahlen. Wir haben viel komplexer gewordene Verfahren, wodurch sich Verfahrenslaufzeiten ändern und verlängern. Wir haben moderne Technik, aber auch gesellschaftliche Veränderungen, die zu Verfahrensverlagerungen führen – weniger Zivilrecht, mehr Strafrecht. All das fordert unsere Justiz im Alltag und ganz grundlegend die einzelnen Gerichtsbarkeiten und die Staatsanwaltschaft. Zweitens. Der Fachkräftemangel trifft auch die Justiz; sei es bei der Gewinnung junger Richterinnen und Richter, beim IT-Fachpersonal oder in den mittleren und gehobenen Laufbahnen. Die Konkurrenz (Marion Schiefer) um qualifizierte Arbeitskräfte ist groß und macht auch vor der Justiz nicht halt. Was wir dem Zahlenwerk zu den Absolventen und den Pensionierungen in den nächsten Jahren entnehmen, bedeutet eine große Aufgabe. Wie sehr sich aber nicht nur das Ministerium, sondern auch die Justiz mittlerweile zu ganz frühen Zeitpunkten im Studium oder im Referendariat um den einzelnen geeigneten Kandidaten, um die einzelne geeignete Studentin oder Referendarin kümmern, um sie für die Justiz zu begeistern und dann auch an sich zu binden, hat sich erheblich geändert. Das ist nicht nur eine Frage von 0,5 AKA beim Oberlandesgericht. Das ist eine Kulturveränderung, die jeden einzelnen Ausbilder in den praktischen Stationen und bei den praktischen Studienzeiten betrifft. Mittlerweile ist das auch durch Kooperationen, wenn die Leute vom Landgericht Kiel und von anderswo an die CAU gehen und dort Vorträge halten, so vielgestaltig gestreut, dass die Reduktion auf 0,5 AKA wirklich nicht zutreffend ist, Herr Dr. Buchholz. Drittens. Die Digitalisierung bietet große Chancen, aber sie beinhaltet selbstverständlich auch Herausforderungen. Die Einführung der elektronischen Akte werden wir bis zum Ende des Jahres abgeschlossen haben, und es ist ein Widerspruch in Ihrer Argumentation, wenn Sie darauf verweisen, dass das noch nicht flächendeckend ausgerollt sei. Wir arbeiten gerade an einer Beseitigung der Schnittstellenproblematiken und möchten die Staatsanwaltschaften erst dann vollständig mit dem Aktenzufluss von den Polizeidienststellen belasten, wenn sichergestellt ist, dass die Akten in einer geordneten Reihenfolge, vollständig und nicht mit irgendwelchen Doppelungen ankommen. Die Messe ist noch nicht gelesen, und im Laufe dieses Jahres besteht noch viel Zeit, um diese Probleme zu beheben und zu bearbeiten. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Zeit jetzt läuft früher ab, als ich das gehofft hatte. – Was die von Ihnen angesprochenen Einstellungszahlen bei den Staatsanwaltschaften angeht: Die Polizeiverbände haben sich dazu letzte Woche geäußert. Ich finde es aber verkürzt, von einer Verurteilungsquote von drei Prozent zu sprechen und dann so zu tun, als hätte man zu 97 Prozent für die Tonne gearbeitet, denn das stimmt nicht.
