Dr. Hermann Junghans
Herzlichen Dank, Herr Kollege, für die Antwort auf eine Frage, die ich so gar nicht gestellt habe. – Ich wollte wissen, ob Ihnen klar ist, dass viele Einstellungen rechtsstaatlich so erfolgen müssen? Ich habe gerade wieder den Eindruck gehabt, dass Sie davon ausgehen, dass die meisten Einstellungen erfolgen, damit sich die Staatsanwaltschaft Arbeit erspart. (Beate Raudies [SPD]: Damit sie die Arbeit überhaupt noch schafft!) Habe ich das richtig verstanden? – Lieber Herr Kollege, da Sie wissen, dass ich mal als Strafverteidiger gearbeitet habe, müssen Sie mich darüber nicht belehren. Selbstverständlich weiß ich, dass die Staatsanwaltschaften auch Strafverfahren nach § 170 Absatz 2 StPO einzustellen haben, wenn zum Beispiel keine genügenden Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen. Das gibt es natürlich auch. Aber wenn Sie weitermachen, dann machen Sie mich böse damit, (Heiterkeit FDP und SPD – Zurufe CDU: Oh!) hier wieder so zu tun, als gäbe es im Land das Problem nicht, Herr Kollege. Das Problem gibt es. Holen Sie sich Ihren ehemaligen Generalstaatsanwalt Wolfgang Zepter in die Fraktion, und lassen Sie sich berichten, wie er die Lage der Schleswig-Holsteinischen Staatsanwaltschaften sieht. Dann werden Sie sehen, dass Sie hier justizpolitische Anstrengungen unternehmen, Herr Junghans, (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) und nicht darüber lamentieren müssen, warum, wann, wie, wo eingestellt wird. (Beifall FDP und SPD) Der zweite kritische Bereich sind die Verwaltungsgerichte des Landes. In den Verwaltungsgerichten des Landes hat sich die Verfahrensdauer in unglaublicher Art und Weise verlängert. Betrug noch im Jahr 2015 die Verfahrensdauer an den Oberverwaltungsgerichten im Durchschnitt 2,8 Monate, so beträgt sie jetzt über zehn Monate. Das zeigt, dass auch die Verwaltungsgerichte maßlos überlastet sind. Da ist der Zustand nicht katastrophal, da ist er kritisch. Das hat viel mit Asylverfahren zu tun und einer schwer einschätzbaren Anzahl von Asylverfahren in Wellen, keine Frage. Aber es hat auch damit zu tun, dass dort ganz viele Bauleitplanungsverfahren, Baugenehmigungspläne anhängig sind; wenn nicht entschieden wird und die Verfahren so lange dauern, ist das auch kritisch für die schleswig-holsteinische Wirtschaft. Die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts hat uns im Innen- und Rechtsausschuss berichtet, dass selbst der Personalstand, der auf dem Papier vorhanden ist, niemals zum Einsatz kommt, weil sie ganz viele Abordnungen vorzunehmen, Mitarbeiterinnen im Mutterschutz hat und so weiter. Auch im (Dr. Bernd Buchholz) Bereich der Verwaltungsgerichte sieht die Lage im Land Schleswig-Holstein kritisch aus, und deshalb weise ich darauf hin, dass auch hier Handlungsbedarf besteht. Die Frau Ministerin sagt dann: Unsere Anstrengungen zum Thema Personalgewinnung sind ja nun reichhaltig. In der Tat, Frau Ministerin: Ehrlich gesagt war ich über die Antwort in der Großen Anfrage echt – na ja, ich möchte nicht sagen, dass ich innerlich gelächelt habe – ein wenig schockiert. (Zuruf Martin Habersaat [SPD]) Wenn bei der Personalgewinnungsfrage die Antwort lautet: „Zum 1. Juli des Jahres 2025 haben wir ein Referat Personalgewinnung beim Oberlandesgericht geschaffen, und zwar mit einer halben Stelle“, (Heiterkeit Martin Habersaat [SPD] – Zuruf Beate Raudies [SPD]) dann sage ich Ihnen: Wir haben vor 25 Jahren in großen Unternehmen dieser Republik über den drohenden Fachkräftemangel nachgedacht und über die Frage, wie wir den War of Talents gewinnen können. Wenn das Land Schleswig-Holstein bei der Personalrekrutierung seiner Leute im Jahr 2025 im Sommer so weit ist zu sagen: Eh, wir müssen Anstrengungen unternehmen; dazu sollte zunächst einmal eine halbe Stelle am OLG reichen, dann sage ich: Guten Morgen, lieber Leser! Das ist wirklich spät und im Übrigen zu wenig. (Beifall FDP und SPD) An dieser Stelle ist auch zu sagen, dass wir bei dem Thema Personalgewinnung nicht umhinkommen werden, auch die Attraktivität der Tätigkeiten in der Justiz deutlich zu steigern. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass sich die Anzahl der Bewerbungen für den höheren Dienst der Landesjustiz innerhalb der letzten Jahre halbiert hat. Das ist ein Umstand, der auch damit zu tun hat, dass beispielsweise mein Sohn ein Angebot in einer Rechtsanwaltskanzlei bekommt, bei der man als Berufsanfänger sofort mehr verdient als der OLG-Präsident des Landes Schleswig-Holstein. Dieses Gap werden wir nie ganz ausfüllen; was amerikanische Großkanzleien im Verhältnis zu dem zahlen, was das Land zahlen kann, ist schon klar. Aber dass wir darauf schauen müssen, dass es auch weiterhin für gut ausgebildete Juristen attraktiv bleibt, in den Landesdienst einzutreten, das steht doch außer Frage. (Beifall FDP und Beate Raudies [SPD]) Dann ist es vielleicht doch richtig und wichtig, dass man sich den Fragen widmet: Wäre es nicht schlau, eine bundeseinheitliche Richterbesoldung in den Blick zu nehmen? Wäre es nicht schlau, diese Richterbesoldung auch etwas von der restlichen Besoldung im Justizdienst abzugrenzen, um zu sagen: Im höheren Dienst der Justiz brauchen wir Menschen, die hoch qualifiziert sind? Wir werden sie nicht bekommen, wenn wir weiterhin in den Strukturen, auch in der derzeitigen Richterbesoldung, unterwegs sind. Lassen Sie mich zum dritten Punkt kommen. Das ist einer der Schwerpunktbereiche, die die Frau Ministerin auch als eine ihrer Aktivitäten darstellt, und zwar das Thema Digitalisierung der Justiz. Sie sehen mit mir den größten Befürworter der Digitalisierung der Justiz, weil es eine Chance zur Verwaltungsvereinfachung schafft. Im Bereich der Strafjustiz wird die Digitalisierung durch die Einführung der elektronischen Strafakte, die sich schon jetzt deutlich verzögert, weil bei der Polizei nur noch ganz wenige Pilotdienststellen mit dem Thema arbeiten und die Übergabe zum Ende des Jahres an die Staatsanwaltschaften schwierig werden wird, nicht zu einer Entlastung, sondern zu einer weiteren deutlichen Belastung der Staatsanwaltschaften führen. Das sage ich Ihnen voraus. In dem Bereich, in dem die E‑Akte aktuell quasi für Massenverfahren eingesetzt worden ist, nämlich an unseren Amtsgerichten – da, wo die Zivilrichterinnen und Zivilrichter, die Familienrichterinnen und Familienrichter viele Verfahren abzuwickeln haben –, ist die Performance der E‑Akte nach wie vor eine Katastrophe. Menschen des höheren Dienstes der Justiz sind nicht dafür eingestellt, dass sie 20 Verfahren öffnen und anschließend signieren müssen, eine Stunde lang vor einer Eieruhr sitzen, um zuzusehen, dass die Performance des Systems nicht funktioniert. Meine Damen und Herren, dazu haben wir vor anderthalb Jahren bei der Einführung vorgeschlagen: Lasst bitte nicht nur Dataport und irgendwelche ITLeute von intern, (Beifall FDP und SSW) sondern lasst doch einen Externen einmal darauf schauen, ein externes IT-Unternehmen, das die Performance überprüft. Nach meiner Kenntnis war das durch das Justizministerium so auch gewollt. Das sollte 500.000 Euro kosten und ist dann unter Finanzgesichtspunkten gestrichen worden. Da sage ich: Gespart am falschen Ende! (Dr. Heiner Garg [FDP]: Ja!) (Dr. Bernd Buchholz) Gespart am falschen Ende, weil die hochbezahlten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter heute frustriert in ihre Amtsgerichte gehen, weil sie erleben, dass die Digitalisierung der Akte nicht die Vereinfachung schafft, sondern dazu führt, dass alles viel komplizierter wird. Deshalb haben die Kieler Nachrichten heute getitelt: „Justiz im Land schlägt Alarm“, aber auch, weil die Digitalakte so viel länger dauert. Sie, Frau Ministerin, machen stattdessen Strukturreform. Über eine, und zwar die Fachgerichtsstrukturreform, werden wir heute noch beraten. (Sybilla Nitsch [SSW]: Ja!) Die andere, die Amtsgerichtsstrukturreform, führt zurzeit zu massiver Unruhe in der Justiz, weil sie zusätzlich die geschilderten Probleme, die ich alle gerade genannt habe, hat. Das Einsparpotenzial an Liegenschaften bei den Amtsgerichten ist aus meiner Sicht sehr gering. Das Potenzial, Unruhe zu schaffen und damit verstörend die Lage der Justiz zu verschärfen, ist groß. Deshalb sage ich Ihnen heute: Lassen Sie die Finger davon! (Beifall FDP, SPD und SSW – Heiterkeit Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Hören Sie auf mit der Amtsgerichtsstrukturreform. Stellen Sie das ein. Es bringt uns nicht voran, sondern schafft zusätzliche Probleme im Land. Lösen Sie jetzt die Probleme, die mit Ihrer Antwort auf die Große Anfrage auf dem Tisch liegen. Lösen Sie diese Probleme, schaffen Sie nicht noch zusätzlich neue. Das würde ich gut finden. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SPD und SSW)
