Dr. Hermann Junghans
Das ist überhaupt nicht meine Absicht, Herr Kollege. Aber da es eben bei Ihnen so klang, als würden Sie es als negativ ansehen, dass vieles bei der Staatsanwaltschaft eingestellt ist, frage ich Sie: Wissen Sie, dass die Staatsanwaltschaft ein unabhängiges Organ der (Dr. Bernd Buchholz) Rechtspflege ist, das nur das bei den Amtsgerichten oder Landgerichten einreichen darf, was sie selbst für anklagefähig hält, die Staatsanwaltschaft also verpflichtet ist, die Dinge, die sie nach den entsprechenden Vorschriften der §§ 153 folgende StPO einstellen sollte und muss, auch entsprechend einzustellen? (Dr. Heiner Garg [FDP]: Ich würde sagen: nein!) – Lieber Kollege Junghans, wenn Sie mit Ihrer Frage intendieren, zum Ausdruck bringen zu wollen, dass bei den Staatsanwaltschaften doch alles super ist, dann widerspreche ich dem vehement. (Beifall FDP und SPD) Sie können hier heute doch nicht so tun, als ob bei den Staatsanwaltschaften im Lande alles im Lot ist und Einstellungen ganz normal sind. Allein was die liegenbleibenden Sachen angeht, sage ich Ihnen voraus, dass, wenn die Dauer der Verfahren so anhält, wir demnächst im Land irreguläre Entlassungen aus der U‑Haft haben werden, und zwar aus grundsätzlichen strukturellen Gründen, weil nämlich auch diese Haftsachen nicht mehr bearbeitet werden können. Das darf nicht passieren, Herr Junghans, egal, ob die Staatsanwaltschaft an vielen Stellen natürlich zu Recht einstellt. Aber wir wissen beide auch, dass ein Staatsanwalt, der sagt: „Soll ich das jetzt weiter ermitteln, oder bearbeite ich den großen Haufen da drüben?“, eher geneigt ist, dann mal zu sagen: „Okay, stellen wir das noch ein, das ist geringfügig. Dann mache ich lieber die anderen Sachen zu Ende, die schwerwiegender sind.“ (Beifall FDP und vereinzelt SPD)
