Kristina Herbst
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Catharina Nies das Wort. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bedanke mich beim Minister und beim Sozialministerium für den vorliegenden Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt in SchleswigHolstein. Auch ich war 2020 bis zu meinem Mutterschutz Mitglied der Expert_innen-Kommission, der sogenannten AG 35 beim Landespräventionsrat, und habe an dem damaligen Empfehlungspapier zur Umsetzung der Istanbul-Konvention hier in Schleswig-Holstein mitarbeiten dürfen, auf dem ja die Landesstrategie aufbaut. Schleswig-Holstein war übrigens bereits 2018 unter der Frauenministerin Sabine Sütterlin-Waack eines der ersten Bundesländer, das mit der landespolitischen Umsetzung der Konvention begonnen hatte. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Werner Kalinka [CDU]: So ist es!) Diejenigen von uns, die von Beginn an an diesem Prozess mitgewirkt haben, wissen, dass ein langer Weg hinter uns liegt und ein langer Weg noch vor uns liegen wird. Heute, fünf Jahre später, sind wir mittendrin, die Istanbul-Konvention zu realisieren und Maßnahmenvorschläge der AG 35 Schritt für Schritt in die Tat umzusetzen. Ich bin stolz darauf, dass wir einiges erreichen konnten. Wir sind an wesentlichen Stellen vorangekommen, aber wir haben auch noch viel Wegstrecke vor uns. Beides skizziert die vorliegende Strategie und macht deutlich, wie hoch der Stellenwert ist, den wir der Umsetzung der Istanbul-Konvention in unserer Landespolitik gegeben haben und auch weiterhin geben werden. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Was haben wir erreicht? – Die landesweite Ausweitung des Hochrisikomanagements, das neue Landesschutzkonzept für die Landesunterkunft asylsuchender Menschen, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Fußfessel im Kontext häuslicher Gewalt und Stalking, die Ausweitung von Traumapädagogik auf Fachkräfte an Grund- und Förderschulen, die gesetzliche Grundlage für die neue §‑201a-Kinderberatung nach häuslicher Gewalt, das Kompetenzzentrum gegen geschlechtsspezifische Gewalt, der Ausbau von Frauenhausplätzen, die Überarbeitung des Leitfadens für Zuwanderungsbehörden und Frauenfacheinrichtungen für die Einhaltung von Gewaltschutz in ausländerrechtlichen Fragen und die verbesserte Förderung der KIK und Beratungsstellen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Das alles sind nur einige Beispiele für die Stärkung unseres Hilfe- und Schutzsystems hier in Schleswig-Holstein, für verbesserte Gewaltschutzmaßnahmen und Maßnahmen im Bereich Prävention und Ursachenbekämpfung, die wir in dieser Legislatur auf den Weg gebracht haben. Eines möchte ich noch einmal deutlich machen. Die Istanbul-Konvention und ihre Umsetzung ist ein historischer Prozess, der Tragweite auch für das Bestehen und die Entwicklung unserer Demo-6908 Schleswig-Holsteinischer (Catharina Johanna Nies) kratie hat. Warum ist das so? – Weil wir Artikel 3 Absatz 2 unseres Grundgesetzes niemals werden erreichen können, wenn wir akzeptieren, dass jede dritte Frau in diesem Land von körperlicher und sexualisierter Gewalt bedroht ist. „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ (Beifall ganzes Haus) Das steht im Grundgesetz geschrieben. Das ist fundamentaler Wert unserer deutschen Verfassung, und er kann nur eingelöst werden, wenn Gewalt an Frauen durch männliche Täter endlich aufhört. Denn diese Gewalt ist Ausdruck veralteter, patriarchaler, also undemokratischer Strukturen und Verhaltensmuster. Solange Frauen und Mädchen überproportional von häuslicher und sexualisierter Gewalt in Deutschland betroffen sind und solange Männer mehrheitlich die Täter sind, befinden wir uns nicht in einer gleichgestellten Gesellschaft. Es ist eine zentrale Errungenschaft der IstanbulKonvention, dass sie diesen Zusammenhang deutlich macht und benennt und Gewaltschutz mit Gleichstellungspolitik und der Bekämpfung struktureller Diskriminierung verschränkt. Gewalt zu erleben, darf in unserem Land nicht vorbestimmt sein aufgrund des Geschlechts. Gewalt auszuüben, Täter zu werden, darf in unserem Land auch nicht vorbestimmt sein aufgrund des Geschlechts. Ich will nicht, dass junge Mädchen in unserem Land mit einem Damoklesschwert über ihrem Kopf aufwachsen, dass sie bereits beim Großwerden im Hinterkopf haben müssen, dass sie das auch treffen könnte: häusliche Gewalt in der Partnerschaft, K.‑o.-Tropfen und Vergewaltigung auf einer Party, Stalking auf dem Weg nach Hause oder Belästigung im Netz. Ich will nicht, dass sie das in ihrem Hinterkopf haben und ihr Verhalten unbewusst darauf ausrichten. Ich will auch nicht, dass unsere Jungs mit Vorbildern aufwachsen, die Gewalt verharmlosen, oder dass ihnen vermittelt wird, dass Männer gegenüber Frauen immer die Oberhand haben müssen, weil sie sonst schwach aussehen würden. (Beifall ganzes Haus) Ich weiß, dass viele Eltern sich die gleichen Gedanken machen. Gewalt an Frauen zu benennen und in ihrem Ausmaß sichtbar zu machen, sie konsequent zurückzudrängen und in ihren Ursachen zu bekämpfen, gehört aus meiner Sicht deshalb zu den wichtigsten politischen Aufgaben, die wir haben. Wir müssen unsere Töchter davor schützen, Opfer zu werden, und unsere Söhne davor schützen, Täter zu werden. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall)
