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Katja Rathje-Hoffmann

CDU 20.06.2025 Sitzungen 20/92

Frau Präsidentin! Herr Minister, schön, dass Sie hierher gefunden haben und dass das Verlaufen im ersten Stock doch nicht so schlimm war. So groß ist er gar nicht. Ich danke dem Minister für seinen Bericht und allen, die an der Erstellung mitgearbeitet haben, sodass wir unsere Lehren daraus ziehen können. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt gegen Frauen – kurz: Istanbul-Konvention – ist am 1. Februar 2018 in Kraft getreten. Im November 2022 wurde die Landesregierung vom Landtag aufgefordert, eine Arbeitsgruppe zur Umsetzung zu gründen, die sogenannte AG 35. Diese sollte eine Strategie für die vordringlichsten Ziele zur Umsetzung der Istanbul-Konvention formulieren. Die Strategie enthält sieben Ziele – das haben wir schon gehört – und Handlungsfelder. Insgesamt enthält die Strategie an die 70 Maßnahmen. Aber vorweg gibt es jetzt ein kleines Lagebild. In Deutschland stieg die Anzahl der Fälle von häuslicher Gewalt an Frauen von dem Jahr 2022 auf das Jahr 2023 um 6,5 Prozent. Es gab rund 256.000 Opfer, wobei 70 Prozent davon weiblich waren; die Tatverdächtigen waren zumeist männlich mit 76,5 Prozent. Bei uns in Schleswig-Holstein sind Frauen bei Partnerschaftsgewalt zu rund 80 Prozent von Männergewalt betroffen, bei steigenden Opferzahlen von 7,6 Prozent auf 5.782 Opfer. Deshalb ist unser Engagement dringend notwendig. Es wird davon ausgegangen, dass die Dunkelziffer deutlich höher liegt. Die häufigsten Gewaltdelikte in Deutschland fanden in Partnerschaften statt. Es ging hier um einfache Körperverletzungen mit 59,1 Prozent, um schwere Körperverletzungen mit 11,4 Prozent, um Bedrohungen, Stalking, Nötigungen mit 24 Prozent und um sexuelle Nötigungen und Übergriffe mit knapp drei Prozent. Beinahe täglich gab es einen Femizid, was bedeutet, dass eine Frau getötet wird, weil sie eine Frau ist. Hier bei uns in SchleswigHolstein gab es 21 Opfer von versuchten und vollzogenen Femiziden. Neun Frauen – neun Frauen! – starben. Ich komme zu den wichtigsten sieben Zielen und Handlungsfeldern zur Umsetzung der IstanbulKonvention bei uns im Land. Ziel 1: Gewalt gegen Frauen in allen Formen ressortübergreifend und diskriminierungsfrei mit der Zivilgesellschaft vernetzt bekämpfen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Konsequente Durchsetzung der Rechte jeder Frau auf ein gleichberechtigtes und gewaltfreies Leben. Ziel 2: Strukturelle Ursachen von geschlechterspezifischer Gewalt gegen Frauen identifizieren und bekämpfen sowie die Gleichstellung von Frauen und Männern zukunftsfähig weiterentwickeln. Ungleiche, tradierte Machtverhältnisse zwischen den Geschlechtern sollen durch wirksame strukturelle Veränderungen in der Gesellschaft beendet werden. Ziel 3: Geschlechterspezifische Gewalt an Frauen ist ein Thema für die innere Sicherheit. Demokratische Grundsätze sind zu schützen und Tatbegehende konsequent in die Verantwortung zu nehmen. Die Landesregierung stellt sich entschieden gegen Ideologien und Verhaltensweisen, die nicht nur die Freiheit von Frauen einschränken, sondern auch die Rechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit gefährden. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Demokratische Werte und Normen gelten auch im digitalen Raum – ganz wichtig. (Katja Rathje-Hoffmann) Ziel 4: Hier geht es um Schutz und darum, Unterstützungsangebote für betroffene Mädchen und Frauen flächendeckend und bedarfsgerecht auszubauen und die langfristige Finanzierung solide zu sichern. Das ist bei uns schon der Fall. Ziel 5: für einen bestmöglichen Schutz in gerichtlichen Verfahren und für eine belastungsarme Strafverfolgung zu sorgen. Ziel 6 – ich gebe ein bisschen Gas, es blinkt schon –: die öffentliche Bewusstseinsbildung zum Thema geschlechterspezifische Gewalt nach innen und außen zu schaffen und zu stärken. Und das letzte Ziel, Ziel 7: Bildungseinrichtungen als Akteure der Veränderung einbeziehen. Zielgruppenspezifische Veränderungen und Vertretungen sollen dazu beitragen. Die Implementierung bedarfsgerechter Schutzkonzepte zur Prävention und Intervention werden weiter unterstützt. Für uns in Schleswig-Holstein gilt: Mit dem Kompetenzzentrum gegen geschlechterspezifische Gewalt haben wir ein zentrales Instrument zur Umsetzung der Istanbul-Konvention geschaffen. Dazu zählt auch das landesweit eingeführte Hochrisikomanagement und das bewährte KIK-Netzwerk zur Krisenintervention bei häuslicher Gewalt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie können sehen, dass wir gut aufgestellt sind und Frauen und Mädchen rasch und sinnvoll helfen. – Danke schön. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und Marc Timmer [SPD])

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