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Silke Backsen

GRÜNE 20.06.2025 Sitzungen 20/92

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die FDP nimmt anscheinend einen Einzelfall zum Anlass ihres Antrags, um über den Tier- und Artenschutz zu reden. Es handelt sich um die schon besagte Anakonda, die in Quickborn gefunden worden ist. Abgesehen von der bekannten Forderung nach Wiederaufnahme der Förderung der Auffang- und Betreuungsstationen – wir haben es gerade gehört – möchte die FDP, dass die Zusammenarbeit zwischen Land, Kommunen und den anerkannten Einrichtungen verbessert wird. Wir alle sind selbstverständlich immer für eine gute Zusammenarbeit zwischen den Behörden und den zuständigen Stellen auf den unterschiedlichen Ebenen. Allerdings sehen wir hier aktuell keinen Regelungsbedarf des Landes. Die Zuständigkeiten sind aus unserer Sicht klar; meine Kollegin hat es gerade gesagt. 6874 Schleswig-Holsteinischer (Silke Backsen) Die in Quickborn aufgefundene Schlange ist nach der Fundtierrichtlinie des Landes als Fundtier einzustufen. Der Umgang mit Fundtieren obliegt den kommunalen Ordnungsbehörden. Die zuständige Behörde nimmt diese Tiere in der Regel nicht mit in die Amtsstube, weil dort keine tierschutzgerechte Unterbringung gewährleistet werden kann. Die Unterbringung übernimmt in den meisten Fällen ein Tierheim. Die Kosten sind dann von der Kommune zu tragen. Falls der Halter des Tieres, der das Tier hat entkommen lassen, ermittelt werden kann, muss dieser natürlich die Kosten dafür tragen. Weil es sich in diesem Fall um eine drei Meter lange Würgeschlange handelt, mit deren Aufnahme normale Tierheime überfordert sind, ist es sehr gut, dass es Betreuungsstationen gibt, die sich auf die Aufnahme solcher exotischen Tiere spezialisiert haben. Denn nach dem Tierschutzgesetz müssen auch Fundtiere artgerecht und ihren Bedürfnissen entsprechend untergebracht werden. (Sandra Redmann [SPD]: Wie lange denn?) Auffang- und Betreuungsstationen für Wildtiere leisten eine wichtige Arbeit in unserem Land. In diesem Punkt kann ich meiner FDP-Kollegin auf jeden Fall zustimmen. An dieser Stelle sollten wir noch einmal vor allen Dingen den in diesem Bereich ehrenamtlich Tätigen danken. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und SSW) Uns ist bewusst – Frau Krämer hat es gerade gesagt –, dass die Streichung der Landesmittel 2025 mit Enttäuschung aufgenommen wurde und auch weiterhin auf Kritik stößt. Allerdings war die Unterstützung aus Landesmitteln, die es 2023 und 2024 gegeben hat, eine freiwillige Leistung des Landes. Aus unserer Sicht macht es auch für den nächsten Haushalt Sinn, diesen in Gänze zu besprechen und zu debattieren und jetzt keine Finanzierung oder Vorfestlegung zu beschließen, weil Mehrausgaben an einer Stelle logischerweise zu Minderausgaben an anderer Stelle führen müssen. Mir ist noch eine Sache sehr wichtig zu betonen, und zwar, dass es einen fundamentalen Unterschied zwischen Wildtieren und Haustieren gibt. Wildtiere gehören nicht in Gefangenschaft, da sie dort hohen Stress erleiden. Sie haben eben nicht den Prozess der Domestikation durchlaufen. Es bedarf also schon guter Gründe und aus meiner Sicht sehr guter Gründe, die es rechtfertigen, dass unter bestimmten Umständen ein Wildtier in menschliche Obhut genommen wird. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] und Annabell Krämer [FDP]) Der Handel mit Wildtieren und die Haltung von Wildtieren als Heimtiere unterliegen deshalb rechtlichen Schranken. Und ja, diese gehen aus meiner Sicht eben nicht weit genug. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW, vereinzelt SPD und Beifall Cornelia Schmachtenberg [CDU]) Eine drei Meter lange Würgeschlange gehört meiner Meinung nach nicht in ein Terrarium, sie gehört nicht in eine Wohnung, und sie gehört auch nicht in ein Familienhaus. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Abgesehen vom Gefährdungspotenzial, das von solchen exotischen Heimtieren ausgeht, wenn sie freigesetzt werden, ist eben genau das auch eine Frage des Tierschutzes. Im September 2021 gab es unter Federführung des MELUND einen Kabinettsbeschluss zu einer Bundesratsinitiative „Wildtierimporte regulieren – Wilderei, Wildfänge und Artensterben wirksam bekämpfen“. Die hat im November 2021 eine große Mehrheit im Bundesrat erhalten, und Anfang 2023 haben wir hier fraktionsübergreifend einen Antrag für eine Bundesratsinitiative gegen Online-Tierhandel gestellt. Anfang 2024 hat das MLLEV dann den Anstoß dafür gegeben, und jetzt wird es eine Zentralstelle zur Onlineüberwachung des Tierhandels beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit geben. (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hört, hört!) Es ist leider immer noch so, dass vor allem der deutsche Markt eine wesentliche Kraft im Rahmen des internationalen Wildtierhandels darstellt. Deshalb müssen wir uns aus meiner Sicht dafür starkmachen, dass es zum Beispiel auf europäischer Ebene schärfere Regulierungen von Wildtierimporten gibt. Das sind aus unserer Sicht die Probleme, und genau hier müssen wir ansetzen, um den Tierund Artenschutz wirklich ernst zu nehmen. Wir müssen aus meiner Sicht viel mehr tun, um die natürlichen Ökosysteme der Wildtiere besser zu schützen. Die Tiere sind mit uns auf diesem Planeten und nicht für uns. Sie sind keine Unterhaltung, und sie sind auch nicht da, um für unseren Spaß zu leiden. – Vielen Dank. (Silke Backsen) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SPD)

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