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Annabell Krämer

FDP 20.06.2025 Sitzungen 20/92

Sie lassen mich mit Ihrer Rede etwas verwirrt zurück. Denn es geht hier nicht darum, ob man gewisse geschützte Tiere halten darf. Darüber haben wir in diesem Hohen Hause schon sehr oft gesprochen. Das Thema ist hier heute „Tierund Artenschutz ernst nehmen – Finanzierung von Auffang- und Betreuungsstationen sichern“ und nicht, sie im Stich zu lassen. Ich vermisse ein bisschen, dass Sie zu diesem Thema reden. – Ich rede zu dem Thema, und ich wollte am Anfang einmal einordnen, was mir politisch wichtig 6872 Schleswig-Holsteinischer (Cornelia Schmachtenberg) ist, auch, dass wir über die Haushaltsanliegen schon mehrfach gesprochen haben, dass das alles nicht neu ist. Jetzt komme ich zu dem konkreten Fall und den Zuständigkeiten, die anders sind, als Sie es hier eben dargestellt haben. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Unruhe) Der Umgang mit sogenannten Fundtieren – dazu gehört auch die Anakonda aus Quickborn – ist in Schleswig-Holstein eindeutig geregelt. Die geltende Fundtierrichtlinie legt klar fest, dass es sich bei den ausgesetzten oder zurückgelassenen Tieren um Fundtiere handelt, mit allen Konsequenzen für Zuständigkeiten und Kostenübernahmen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zuständig sind die örtlichen Ordnungsbehörden. Sie sind verpflichtet, Fundtiere entgegenzunehmen, artgerecht unterzubringen und die notwendigen Aufwendungen zu tragen. Diese Regelung gilt auch für exotische Tiere. Es ist nicht Aufgabe des Landes, pauschal alle Kosten zu übernehmen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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