Annabell Krämer
Angeblich bestehe nicht automatisch eine Zuständigkeit der unteren Naturschutzbehörde, auch wenn eine Anakonda unter den Artenschutz fällt. Diese käme erst dann ins Spiel, wenn das örtliche Ordnungsamt den Halter ermitteln und prüfen lassen will, ob ein Artenschutzverstoß vorliegt. Der reine Fund und das entsprechende Einsammeln der Schlange seien noch kein Artenschutzverstoß. Ein unterkühltes Tier, (Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist eine Reptilienart!) gefunden in der Grona: Nein, natürlich kein Artenschutzverstoß. Die Schlange war aber nun einmal da. Aber es gab keine Infrastruktur, um sie vor Ort artgerecht zu halten. Sie können sich gerne darüber amüsieren, liebe Kolleginnen von den Grünen. Es ist zum Fremdschämen, was Familie Erdmann, die diese Station mit Herzblut betreibt, erleben musste. Man war fast geneigt, Ihnen zu raten, die Anakonda im Ministerium abzugeben. (Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist nicht artgerecht!) Vielleicht wäre das der schnellste Weg zur artgerechten Unterbringung gewesen. (Beifall Sandra Redmann [SPD] – Anhaltende Unruhe)
