Nelly Waldeck
Das ist ein wirklich spannender Vorwurf, der einfach nicht stimmt. (Sybilla Nitsch [SSW] und Christopher Vogt [FDP]: Nein!) Deswegen ist meine Frage an Sie: Aus welchem Dokument soll das kopiert worden sein? Wo haben Sie denn die Forderungen gefunden? – Liebe Frau Kollegin Waldeck, das ist überhaupt kein Vorwurf. Welchem Lobbyverband Sie erlegen sind, weiß ich nicht ganz genau, (Heiterkeit FDP, SPD und SSW) aber dass das nicht von Ihnen kommt, kann man zum Beispiel den Papieren des VdU entnehmen. Da steht das meiste davon drin. Es sind viele Dinge aus dem Papier der DB InfraGO enthalten, und dann gibt es noch ein Papier der Verkehrsminister, aus dem der Rest kommt. (Heiterkeit und Beifall FDP, SPD und SSW) Also, da ist wenig Eigenleistung enthalten. Das macht aber nichts, denn es bleibt gut. Es ist also kein Vorwurf. – Aber der Vorwurf passt nicht zu dem ersten Vorwurf, weil Sie bei dem ersten Vorwurf gesagt haben, wir hätten eine Sache gecopypasted. (Peter Lehnert [CDU]: Ja, genau!) Das haben wir nicht gemacht. Wenn wir uns verschiedene Grundlagen angesehen und dann einen anderen Antrag geschrieben haben (Zurufe FDP) – zumal auch das nicht stimmt –, dann widerspricht das schon dem ersten Vorwurf. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) – Liebe Kollegin Waldeck, wenn Ihre intellektuelle Leistung an dem Beitrag darin besteht, dass Sie aus drei Papieren eins gemacht haben, dann gratuliere ich. (Beifall FDP und SSW) Lassen Sie uns in der Sache reden, weil es dazu noch ein paar Dinge gibt. Hier steht zum Beispiel drin: Wir wollen im § 18 Absatz 1a AEG den Neubau von Bahnsteigen oder Stationen privilegieren, sofern im selben Umfang eine Entsiedlung an anderer Stelle erfolgt. – Das Problem ist: Das steht schon in § 18 Absatz 1, aber der zweite Teil des Satzes steht da nicht; es wird nicht auf eine Entsiedlung abgestellt. Das ist eine Verschärfung gegenüber dem bisherigen geltenden Recht. Das sollten wir uns im Ausschuss genau ansehen. Gemäß § 18 Absatz 1 AEG ist der barrierefreie Umbau, die Erhöhung oder die Verlängerung von Bahnsteigen nach § 18 Absatz 1a AEG privilegiert. Also, bitte noch mal genauer hinschauen. Das zweite, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind Zeitpläne und Nutzung von Digitalisierung. – Na klar! Aber wie viele verbindliche Zeitpläne der DB AG in diesem Land habe ich inzwischen gesehen? – Hunderte. Das Problem war, dass sie zum Schluss alle nicht verbindlich sind. Wenn sie nicht eingehalten werden können, dann funktioniert der Zeitplan nicht. Lärmschutz nach dem Verursacherprinzip. – Das ist eine gute Idee, am Fahrzeug selber auch. Meine Damen und Herren, das ersetzt aber nicht die Notwendigkeit von vielen Lärmschutzmaßnahmen im Land; das betrifft ebenfalls Bestandsstrecken. (Beifall Beate Raudies [SPD]) Auch dafür bedarf es der Planungsbeschleunigung. Wir werden Elmshorn zum Beispiel nicht ausbauen und in diesem Land viel höhere Zugfrequenzen fahren, wenn wir nicht für andere Lärmschutzregelungen treffen. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Deshalb wäre beim Lärmschutz viel wichtiger, verkehrsträgerübergreifende Lärmschutzregelungen einzuführen, sodass man die Lärmschutzpegel für Straße und Schiene gemeinsam betrachten kann. Das ist übrigens schon seit Langem beim Hinterlandausbau der Fehmarnbeltquerung unser Problem, dass dort Lärmschutzbestimmungen gelten, die die Lärmsituation der Autobahn nicht berücksichtigt. Ich könnte dazu viel sagen. 6866 Schleswig-Holsteinischer (Dr. Bernd Buchholz) Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu vereinfachen, ist immer gut. Sie darf allerdings nicht dazu führen, meine Damen und Herren, dass Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen weggewischt werden. (Beifall FDP und SSW) Gerade bei den kleineren Strecken gibt es viel Unwirtschaftliches, und dann darf man nicht bauen, meine Damen und Herren. Deshalb sage ich: Auch Planungen wie für die Verbindung Bergedorf–Geesthacht werden die Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht überstehen; deshalb ist die Vorplanung dafür schwierig. Vor allem aber, meine Damen und Herren, kommt es darauf an, dass die vorhandenen Möglichkeiten genutzt werden. Im Jahre 2020 haben wir gerade als Land Schleswig-Holstein im Bundesrat viel Initiative aufgewendet, um den § 18 Absatz 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes anzupassen und zu modernisieren. Dabei ist in Übereinstimmung mit dem Bundesverkehrsminister Scheuer die Formulierung aufgenommen worden, dass die Ausstattung einer bestehenden Bahnstrecke mit einer Oberleitung einschließlich dafür notwendiger räumlich begrenzter baulicher Anpassung, insbesondere von Tunneln mit geringer Länge, nicht mehr ein Planfeststellungsverfahren braucht. Und? Wenden wir das an? – Nein. (Annabell Krämer [FDP]: Genau!) Wir wenden es bei der Marschbahn nicht an, weil ein Gutachter erklärt hat: Die Regelung ist ja nett, aber sie ist nur dann anzuwenden, wenn keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist. Deshalb läuft die Regelung bei der Marschbahn ins Leere. Aber auch bei den kürzeren Strecken wenden wir sie nicht an, zum Beispiel bei der Verbindung Niebüll–Dagebüll. (Zuruf CDU: Nee, nee, nee!) Ich habe damals, zu meiner Zeit als Verkehrsminister, gesagt: Lasst uns das machen, und auf die Planfeststellung soll zunächst verzichtet werden. Ich zitiere aus der Niederschrift des Wirtschaftsausschusses vom 13. September 2023: „Von NAH.SH wird erklärt, dass für den Abschnitt Niebüll–Dagebüll auf die Planfeststellung zunächst verzichtet werden sollte, sich dann aber umentschieden wurde. Am Ende habe man sich nicht getraut,“ (Annabell Krämer [FDP]: Hört! Hört!) „wie man ursprünglich geplant hatte, zu verfahren.“ „Für ein solches Vorgehen braucht es Mut“, steht in der Niederschrift. (Beifall FDP und SSW) Ja, es braucht Mut, Modernisierungsbestimmungen anzuwenden.
