Dr. Kai Dolgner
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um das Mitbestimmungsgesetz. Geschäftsordnungsmäßig gehört es federführend in den Finanzausschuss und gerne mitberatend, weil es auch um Digitalisierung geht, in den Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss. Das Mitbestimmungsgesetz regelt die Mitbestimmung im Lande Schleswig-Holstein und fällt in den Geschäftsbereich des Finanzausschusses. (Zurufe)
