Peer Knöfler
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich bin nicht ganz so optimistisch was das Wetter am Wochenende betrifft, was das Grillen betrifft schon, aber nicht, was das Wetter betrifft. Wir sprechen heute über einen Antrag der Kollegin Krämer von der FDP-Fraktion, die gern wieder Kleinstcampingplätze – und dann war ich etwas verwirrt zwischendrin, oder vielleicht Pop-up-Campingplätze? – erlauben beziehungsweise einfacher genehmigt haben wollte. Es war für mich etwas unverständlich, weil die Erlebensbeschreibungen eher in Richtung Pop-up-Camping gingen. (Annabell Krämer [FDP]: Ne, ne!) Das ist grundsätzlich ein gutes Ansinnen, allerdings in meinen Augen etwas aus der Zeit gefallen, nach jetziger Lage sind wir da schon etwas weiter. Diese Frage war in der Coronazeit aktuell beziehungsweise auf der Tagesordnung. Ihr Sitznachbar, der jetzige Kollege und damalige Wirtschaftsminister Buchholz, erinnert sich sicherlich noch an die damaligen Diskussionen in der Regierung und der Jamaikakoalition, speziell auch mit mir und in den entsprechenden Arbeitskreisen. Daran erinnert er sich sicherlich noch. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Selbstverständlich!) Dass sich die FDP und die CDU in der Thematik, wie man zum Landesnaturschutzgesetz stehen kann, nahe sind, das ist, glaube ich, unstrittig und muss nur einmal genannt werden. Das Gesetz wurde im Jahr 2016 in meinen Augen verschlimmbessert, und es fiel lange nicht auf, was dabei in dieser Thematik festgelegt wurde. In Coronazeiten, wie anscheinend heute auch, waren es Privatinteressen, die dazu führten, dass ein Ball ins Rollen gebracht wurde und in dem Fall dann Kleinstcampingplätze, die zuvor noch fleißig Genehmigungen erhalten haben, plötzlich ausgebremst wurden und deren Betrieb untersagt wurde. Der dann noch in der Coronazeit gefundene Kompromiss ermöglichte es den Betreibern, innerhalb einer zweijährigen Übergangszeit Bauleitplanungen zu durchlaufen oder durchlaufen zu lassen, die sicherlich nicht als bürokratiearm zu bezeichnen (Annabell Krämer [FDP]: Richtig!) und in meinen Augen auch nicht problemlösend sind. Diese Verfahren sind nun von einigen Vorhabenträgern durchlaufen worden und meist geheilt. Jetzt so einen unwahrscheinlich kreativen Vorschlag wie den vorliegenden Antrag zu machen, hat wissentlich mal wieder ausschließlich den Sinn, zu versuchen, Zwietracht in der Regierungskoalition zu säen. (Annabell Krämer [FDP]: Das ist doch Schwachsinn!) Natürlich ist es schon schwer zu erkennen, wieso bis zu 35 Zelte einer Gruppenreise – vielleicht ja eine Klassenreise – oder bis zu 35 gemeinsam reisenden Wohnmobilen (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) mit gleichem Start- und Zielpunkt okay beziehungsweise nach dem Landesnaturschutzgesetz genehmigungsfähig sind, aber fünf ortsfeste Dauercamperwohnwagen nicht – wobei man immer noch sagen muss, die meisten landwirtschaftlichen Betriebe, bei denen das stattfand, lagen im Außenbereich, und da hat der Naturschutz durchaus einen anderen Stellenwert. (Annabell Krämer [FDP]: Das ist doch nicht automatisch Naturschutz, wenn es im Außenbereich ist!) Da kommt dann das Baurecht in Betracht beziehungsweise ins Spiel. Erstere sind keine, zweitere sind ortsfeste Bauten, was korrekt ist und ähnlich wie bei Hausbooten, die baurechtlich als Wohnen auf dem Wasser gesehen werden. Daraus folgt, dass eine Bauleitplanung aufgestellt werden muss, die auch schnell mal 25.000 Euro kostet, was dann sicherlich mehr als unwirtschaftlich ist. Die meisten ehemaligen Fünferplätze waren im Außenbereich auf landwirtschaftlichen Flächen, ich sagte es bereits, zu finden, wo sie als mitge-6452 Schleswig-Holsteinischer (Peer Knöfler) zogene Nutzung beziehungsweise Betrieb geführt wurden. Dass die Auflagen natürlich dann nicht einem Campingplatz entsprechen, also ohne Brandschutzkonzepte und andere bei Campingplätzen zu erbringenden Auflagen, ist durchaus anzuerkennen, aber bürokratiearm ist es nicht. Für mich erschließt sich bis heute die Änderung des Landesnaturschutzgesetzes in diesem Punkt nicht. Ich sehe keinen Punkt, der in der Vergangenheit diesbezüglich die Natur belastet hat. Ich schlage deshalb vor, im für den Campingtourismus zuständigen Wirtschaftsausschuss zu überlegen, wie dieses gravierende Thema behandelt werden könnte, wie zum Beispiel die Genehmigungsverfahren stärker verschlankt werden können und die Landesregierung eventuell ihren Beitrag dazu leisten kann. Der Umwelt- und Agrarausschuss und der Innen- und Rechtsausschuss sollten dabei mitberatend sein.
