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Karin Prien

28.03.2025 Sitzungen 20/86

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der gestrigen Veröffentlichung des pädagogischen Rahmenkonzepts zur Ganztagsbildung und ‑betreuung in Schleswig-Holstein gehen wir einen entscheidenden Schritt hin zu einem guten, qualitativ hochwertigen Ganztag und damit zu mehr Bildungsgerechtigkeit. – Insofern kann ich gleich an die Debatte anschließen, die wir soeben geführt haben. – Das ist ein Ziel, für das Bund, Land und Kommunen gemeinsam Verantwortung tragen. Entsprechend ist der Ganztag übrigens auch Gegenstand der Gespräche, die zurzeit in Berlin geführt werden. Ohne das Engagement aller Beteiligten wären wir in Schleswig-Holstein jetzt nicht an diesem Punkt. Wir sind übrigens eines der ersten Länder, die zu diesem Thema überhaupt etwas veröffentlichen. Ich möchte mich zunächst einmal bei allen herzlich bedanken. Ich danke den rund 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Regionalkonferenzen, die wir in der Zeit zwischen Dezember 2023 und März 2024 durchgeführt haben und die uns wertvollen Input geliefert haben. Ich möchte den kommunalen Landesverbänden, dem Sozialministerium sowie den Mitgliedern der AG Ganztag herzlich danken, daneben aber selbstverständlich auch den Vertretungen der Schulen, der Schulaufsichten, der Schulträger, der freien Jugendhilfe, den Gewerkschaften, den Eltern, dem Landessportverband, der kulturellen Bildung, aber auch dem Dänischen Schulverein. Mein Dank geht aber auch an den Landtag und insbesondere den Bildungsausschuss; auch dort haben wir ja Fragen des Ganztags mehrfach miteinander erörtert. Das nun veröffentlichte Rahmenkonzept ist das Ergebnis eines intensiven Diskussions- und Erörte-6440 Schleswig-Holsteinischer (Ministerin Karin Prien) rungsprozesses aller Beteiligten, und er hat sich gelohnt. Wir werden diesen Prozess fortsetzen. Meine Damen und Herren, natürlich berichte ich auch gern auf Einladung von Fraktionen zum Ganztagskonzept. Ich werde in der CDU-Fraktion vortragen, aber ich komme auch gerne in die anderen Fraktionen, soweit sie dies wünschen. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unser Rahmenkonzept setzt auf drei Aspekten der Qualitätsentwicklung von Schule auf, nämlich erstens auf der Entwicklung von Wohlbefinden und Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen, zweitens auf der Sicherung von Chancengerechtigkeit und drittens auf der Kompetenz- und Leistungsentwicklung unserer Schülerinnen und Schüler. – Das sind übrigens die drei wesentlichen Ziele, die wir in unserem gesamten Schulsystem kohärent verfolgen. Es geht also darum, Bildungs- und Teilhabechancen junger Menschen zu erhöhen, Kinder individuell dabei zu unterstützen, ihre Fähigkeiten und Neigungen zu entwickeln, sie bedürfnisorientiert auf ihrem Weg zu begleiten und Benachteiligungen abzubauen, indem Unterricht mit ergänzenden Angeboten wie Freizeitaktivitäten und Projekten verbunden wird. Schließlich geht es beim Ganztag natürlich und nicht zuletzt darum, die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Das ist natürlich eine wichtige Antwort auf die Fachkräftefrage, die wir zu lösen haben. Der Weg zu einem solchen Verständnis von Ganztagsbildung in der Schule und bei allen Beteiligen ist zweifellos eine große Herausforderung. Die bisherige Schul- und Unterrichtskultur muss sich weiterentwickeln. Wir brauchen ein neues Verständnis vom Arbeiten im multiprofessionellen Team – und das in Zeiten des Fachkräftemangels. Hier stehen insbesondere die Schulträger vor großen Herausforderungen. Bildung und Erziehung sind heute eben nicht mehr allein die Aufgabe von Lehrkräften. Notwendig ist das multiprofessionelle Team an Schule, damit es gelingt, Vormittag und Nachmittag besser zu verzahnen und im Sinne der Schülerinnen und Schüler besser miteinander zu agieren. Die Gestaltung der schulischen Ganztags- und Betreuungsangebote erfolgt insbesondere in Zusammenarbeit von Schule, Schulträger und Jugendhilfe, aber eben auch – ganz wichtig für uns in Schleswig-Holstein – durch die Kooperation von Schulen mit den außerschulischen Partnern des Sports, aber auch der kulturellen Bildung. Mit unserem Rahmenkonzept und den darin enthaltenen Hinweisen und Empfehlungen wollen wir diesen Veränderungsprozess unterstützen. Wir geben den Schulen, den Schulträgern, den Kooperationspartnern und den weiteren Akteuren des Ganztags Anregungen, wie ein solcher Prozess gelingen kann, und wir berücksichtigen zugleich die großen Herausforderungen, vor denen die Schulträger bei der Gewinnung des zusätzlichen Personals stehen. Parallel zum Rahmenkonzept haben wir gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden intensiv an einer Förderrichtlinie gearbeitet. Sie greift die Aspekte des Rahmenkonzepts auf und setzt die im Eckpunktepapier vom 20. September 2023 zwischen Land und Kommunen getroffenen Vereinbarungen für die Schaffung eines rechtsanspruchserfüllenden Ganztags- und Betreuungsangebot um. Empfehlungen allein reichen natürlich nicht aus. Es braucht für diesen Prozess finanzielle Anreize, damit es sich für die Beteiligten lohnt, sich auf den Weg der Qualitätsentwicklung zu machen, die wir im Rahmenkonzept beschrieben haben. Die Förderrichtlinie beschreibt daher für das rechtsanspruchserfüllende Ganztags- und Betreuungsangebot eine Förderkulisse mit unterschiedlichen Modellen und Pro-Kopf-Pauschalen, die sich an bestimmten Qualitätsmerkmalen orientieren; diese habe ich im Übrigen bereits im Dezember 2024 an dieser Stelle vorgestellt. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Zuruf SPD) Es geht um die Gruppengrößen, den Fachkräfteanteil, die Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern, die Angebote zur Gesundheits- und Persönlichkeitsförderung, die Angebote zur Stärkung der basalen Kompetenzen sowie zum freien Spiel und die eigenständige Freizeitgestaltung mit pädagogischer Begleitung. Die Richtlinie enthält Regelungen zu den landeseinheitlichen Elternbeiträgen mit Sozialstaffel und Geschwisterermäßigung. Sie berücksichtigt die besonderen Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem Förderbedarf. Die Modelle berücksichtigen den unterschiedlichen Entwicklungsstand der Ganztagsschullandschaft in Schleswig-Holstein. Es gibt also auch niedrigschwellige Übergangsmodelle, das allerdings zeitlich befristet; dies war gerade den kommunalen (Ministerin Karin Prien) Landesverbänden ganz besonders wichtig. Wir wollen den Ganztag sukzessive qualitativ weiterentwickeln. Das Beteiligungsverfahren für die Förderrichtlinie haben wir wie angekündigt in dieser Woche eröffnet. Die Ressorts, der Landesrechnungshof sowie die Ersatzschulverbände haben eine Frist bis zum 7. Mai 2025 zur Stellungnahme. Die kommunalen Landesverbände haben eine verlängerte Anhörungsfrist von neun Wochen geltend gemacht; diese endet am 28. Mai 2025. Selbstverständlich werden wir über die Förderrichtlinie auch in der Arbeitsgemeinschaft Ganztag sprechen, und zwar am 9. April 2025; am 4. Juni 2025 werden wir damit im Landesschulbeirat sein. Wir haben uns vorgenommen, im Bildungsausschuss und im Sozialausschuss über die Richtlinie am 10. Juli 2025 mit Ihnen zu sprechen, nachdem die Richtlinie entsprechend in der Anhörung kommentiert worden ist. Unser Ziel ist es, die Richtlinie noch vor den Sommerferien 2025 zu veröffentlichen, sodass sie planmäßig zum 1. Januar 2026 – denn darüber reden wir – in Kraft treten kann. – Meine Damen und Herren, das ist der Plan; das ist das, was wir uns vorgenommen hatten. Daran hat sich überhaupt gar nichts verändert. Mit der Veröffentlichung des Rahmenkonzepts und dem Start des Beteiligungsverfahrens für die Förderrichtlinie sind wir jetzt einen großen Schritt vorangekommen. Ich danke noch einmal allen Beteiligten. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗