Tobias Koch
Wenn es Ihnen bekannt gewesen wäre, dass es ein Gutachten gibt, (Heiterkeit) hätten Sie es dann für sinnvoll gehalten, dieses als Ausschuss anzufordern und Einblick zu nehmen? – Wenn ich von dem Gutachten Kenntnis gehabt hätte, wenn ich von dem Inhalt des Gutachtens Kenntnis gehabt hätte, wenn ich von den Fragen Kenntnis gehabt hätte, die die Ministerien zu dem Gutachten gestellt haben, und wenn ich von den nicht gegebenen Antworten Kenntnis gehabt hätte, hätte das meinen Meinungsbildungsprozess maßgeblich beeinträchtigt und beeinflusst, Herr Kollege. Jetzt bin ich beim Kollegen Petersdotter und bei der Frage: Was wollt ihr eigentlich, und was geht? Ja, Sie haben recht. Das PwC-Gutachten ist eingestuft, und zwar durch den Bund. Nicht eingestuft durch den Bund und durch das PwC-Gutachten sind die Dinge, die dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung unterliegen. (Beate Raudies [SPD]: Genau!) Beim Kernbereich will ich eine kleine Entscheidungshilfe geben. Sie können Frau von der Decken fragen, die als öffentlich-rechtliche Professorin dazu sehr gut Bescheid weiß: Wenn sich etwas auf den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung bezieht und es sich um abgeschlossene Dinge handelt, trifft der Einwand nicht mehr zu, dass man hineinregieren wollte. (Beifall FDP, SPD und SSW) Herr Kollege Kilian, dann muss man behaupten, dass die Veröffentlichung die Funktionsweise der Regierung zukünftig negativ beeinträchtigen würde.
