Beate Raudies
Ich hatte Sie nach Ihrem Redetext gefragt, Herr Minister. Vielen Dank für die Antwort. Wenn ich die Rede richtig erinnere, dann haben Sie gesagt: Es bestand keine Veranlassung, den Finanzausschuss über die Risikobewertung der Bürgschaftsanleihe – der Anleihe –, zu informieren, weil ja nur über die Zustimmung zur Bürgschaft abgestimmt wurde. Habe ich das so richtig erinnert? Das frage ich noch einmal, sonst warte ich auf das Protokoll. – Natürlich können Sie das im Protokoll nachlesen. Ich habe ausgeführt, man hätte das sicherlich besser verschriftlichen können. Daraufhin habe ich gesagt, dass es damals nicht erfolgte, weil kein unmittelbarer Handlungsbedarf bevorstand, denn die Zustimmung zur Wandelanleihe erfolgte erst später, und das ist das, was ich eben beschrieben habe.
