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Beate Raudies

SPD 27.03.2025 Sitzungen 20/85

Vielen Dank, Herr Minister. – Wenn ich mich richtig an Ihre Rede erinnere, dann haben Sie gerade gesagt: Es bestand keine Veranlassung, dem Finanzausschuss vor der Entscheidung über die Bürgschaft die Unterlagen vorzulegen, weil die Zustimmung zur Wandelanleihe durch das Kabinett ja später erfolgt ist. Habe ich das richtig erinnert? – Also, wir haben nach dieser Kabinettsvorlage, über die wir hier sprechen, eine weitere Kabinettssitzung gehabt, in der wir die Rahmenbedingungen der Wandelanleihe beschlossen haben. Diese Vorlage galt dann auch als die Vorlage, die wir dem Finanzausschuss vorgelegt haben.

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