Dagmar Hildebrand
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes weist einmal mehr vielfältige Themen und Problemstellungen auf. Im 35-jährigen Jubiläumsjahr gab es mit 3.641 Eingaben wieder einen Zuwachs, im Vorjahr waren es 3.440 Eingänge. Insgesamt konnte im Jahr 2023 die einhunderttausendste Petition bei der Bürgerbeauftragten bearbeitet werden. Für den Bereich der Familien sind die inhaltlichen Schwerpunkte weiter unverändert. Im Bereich der Kita ging es um den Mangel an Kitaplätzen, die Überprüfung von Bescheiden über die Höhe der Elternbeiträge sowie um pädagogische Probleme und fehlende Beteiligung der Eltern. Beispielhaft wird im Bericht etwa der Fall einer Familie genannt, die sich mit einer Verkürzung der Betreuungszeiten durch die Verwaltung konfrontiert sah. Die zuständige Verwaltung legte eine Verkürzung von 35 auf 25 Stunden fest und strich das Mittagessen für das erstgeborene fünfjährige Kind. Dadurch – so wurde argumentiert –, dass ein zweites Kind geboren wurde, sei die Mutter ja schließlich in Elternzeit. Dieser Vorgang wirft gleich mehrere Problemstellungen auf, die die Bürgerbeauftragte klar dargestellt hat. So kann es doch sein, dass sich ein Kind abgeschoben fühlt, wenn es Zeiten verkürzt bekommt und bei der Betreuung und beim Mittagessen nicht mehr teilnehmen kann. Es wurde angemahnt, dass es keinerlei vorherige Gespräche gab und das Problem der Kinderbetreuungsnot sich im Grunde genommen von der Verwaltung auf die Eltern verschiebt. Das kann nicht sein, und das wurde auch klar dargestellt. (Beifall SPD) Auch im Bereich des Kindergeldes sind die Eingabezahlen gestiegen, sogar im zweiten Jahr in Folge. Es waren im Jahr 23.167 Fälle insgesamt. Anders als die Anzahl sind die inhaltlichen Schwerpunkte über die Jahre gleichgeblieben. Es ging um die Rückforderung des Kindergeldes und um Kindergeld für ein behindertes Kind. Wie in den Jahren zuvor sind von den Rückforderungen insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund betroffen. Das Problem sind dabei zum einen die sprachliche Barriere und zum anderen die strengen Vorschriften beim Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz. Hier gibt es ein Beispiel, in dem die Familienkasse stoisch immer wieder Unterlagen angefordert hat, ohne zu erklären, warum gerade diese für die Abwicklung ganz besonders wichtig sind. Ein kleiner Lichtblick: Für Kinder mit Behinderung zeigt sich etwas Positives auf, und zwar der Zentrale Kindergeldservice in Magdeburg. Der wurde aufgebaut, mittlerweile sind fast alle entsprechenden Akten der Familienkasse Nord dorthin überführt, damit dort die Möglichkeit der telefonischen Auskünfte wieder gegeben ist. Das war über viele Jahre lang nicht möglich. Um die vielfältigen Beispiele, die in dem 92-seitigen Bericht zusammengefasst sind, etwas abzukürzen, sehen wir, dass auch nach 35 Jahren genug zu tun ist und wir noch einige Problemstellungen haben, bei denen unsere Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten aktiv werden und unterstützen kann. Dafür sind wir sehr, sehr dankbar. – Vielen Dank. (Beifall)
