Dr. Sabine Sütterlin-Waack
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! In den letzten Wochen hatte ich einige Gespräche mit Akteuren der Energieerzeugung. Es gab dabei immer wieder die Forderung, dass Batteriespeicher als wichtiger Baustein auf unserem Weg zur Klimaneutralität im Außenbereich einfacher erstellt werden können müssen. Dem kommt der vorliegende Antrag ja entgegen. Die ausdrückliche Privilegierung von eigenständigen Batterie- und Wärmespeichern sowie bisher nicht berücksichtigter Anlagen zur klimaneutralen Wärmeerzeugung im Außenbereich durch § 35 im Baugesetzbuch wäre deshalb der richtige Schritt: ein Schritt, mit dem wir dem Klimawandel entgegentreten, gleichzeitig unsere Energieversorgung sicherstellen und wirtschaftliche Perspektiven schaffen. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es braucht Speichertechnologien, um Schwankungen auszugleichen und die Nutzung sauberer Energie rund um die Uhr zu ermöglichen. Batterieund Wärmespeicher sind das Rückgrat auf unserem Weg der Transformation. Mit ihrer Hilfe können wir erzeugten Strom sichern und Wärme effizient dort bereitstellen, wo sie gebraucht wird, insbesondere in der Nähe von Umspannwerken oder an Orten, wo eine gebäudebezogene Wärmeversorgung nur im Außenbereich wirtschaftlich und technisch sinnvoll ist. Doch aktuell sehen wir, dass genau die Errichtung dieser Technologien im Außenbereich mit hohen regulatorischen Hürden belegt ist. Bislang sieht das Baurecht keine Privilegierung von eigenständigen Batterie- und Wärmespeichern oder von bestimmten anderen Anlagen zur klimaneutralen Wärmeerzeugung vor. Wer eine Batteriespeicher- oder Wärmespeicheranlage errichten möchte, steht daher oft vor Planungsprozessen, die Zeit und Ressourcen in Anspruch nehmen. Das schlägt sich nicht nur auf die Kosten- und Planungshorizonte der Investoren nieder, sondern steht auch unseren künftigen Bedarfen im Land entgegen. Wenn wir diese Technologien an geeigneten Stellen priorisieren, investieren wir in eine stabile, krisenfeste Energieversorgung. Deshalb begrüßt die Landesregierung den Antrag der regierungstragenden Fraktionen. Meine Damen und Herren, als Landesregierung werden wir uns weiterhin im Bund für eine Privilegierung von Batteriespeichern sowie Anlagen zur Wärmespeicherung und klimaneutralen Wärmeerzeugung nach § 35 Absatz 1 Baugesetzbuch einsetzen. Denn die Unterstützung einer zielgerichteten und maßvollen Erweiterung der Außenbereichsprivilegierung verschafft uns zusätzliche Instrumente in unserem planungsrechtlichen Werkzeugkoffer auf dem Weg zum klimaneutralen Industrieland, und sie trägt zur Unabhängigkeit unserer Energieund Wärmeversorgung bei. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
