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Dr. Michael Schunck

SSW 31.01.2025 Sitzungen 20/80

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Immer wieder müssen wir feststellen: Die Energiewende ist nicht ohne Tücken, aber die deutsche Bürokratie eben auch nicht. Wenn Bürokratie auf das löbliche Ziel Energiewende trifft, ist man erst einmal geneigt zu sagen: Weg mit der Regulierung! Wir verwalten uns zu Tode, das muss hier jetzt endlich einmal vorangehen. Doch muss ich feststellen, dass der § 35 Baugesetzbuch mit seinen genauen Festlegungen natürlich seine Berechtigung hat. Auch wenn man unterstellen mag, dass er vor allem ein verhindernder Paragraf ist, ist er doch etwas ganz anderes, nämlich eine disziplinierende Regelung. Der in diesem Paragrafen geregelte Außenbereich soll im Grundsatz von Bebauung freigehalten werden. Gebaut werden soll primär im Innenbereich, also innerhalb des ohnehin schon erschlossenen Raumes. Das ist vor dem Hintergrund des Konkurrenzdrucks um die Flächen und vor dem Hintergrund der immer noch viel zu schnell zunehmenden Bodenversiegelung dringend notwendig und darf deshalb nur mit Augenmaß aufgeweicht werden. Gesetzliche Regelungen sollen natürlich keine sinnvollen Entwicklungen verhindern. Das ist dann der Fall, wenn eine Solaranlage nicht um einen Batteriespeicher ergänzt werden darf. Denn nur in Kombination mit der Möglichkeit zur Energiespeicherung können Wind- und Solarenergieanlagen ihre Stärken voll ausspielen. Nur so kann die Energiewende letztendlich gelingen. Denn die Speicherung führt auch dazu, dass das Damoklesschwert sogenannter Dunkelflauten nicht permanent und unkalkulierbar über uns schwebt. Eine Aufweichung der Gesetzesvorgaben muss in engen Grenzen geschehen, so wie der vorliegende Antrag es beschreibt. Batteriespeicher sollten nur dann privilegierte Bauvorhaben nach § 35 Baugesetzbuch werden, wenn sie direkt mit einer Anlage für erneuerbare Energien zusammenhängen oder im direkten Umfeld von Umspannwerken errichtet werden. (Beifall Christian Dirschauer [SSW] und Andreas Hein [CDU]) Ich denke in dem Zusammenhang an Ostholstein, wo TenneT eine Speicherung direkt in der Fläche bauen möchte – wenn ich das richtig erinnere; ich weiß es nicht. Was es nicht geben darf, ist ein Freifahrtschein für große Batteriespeicherprojekte auf der grünen Wiese, die weit weg vom nächsten Stromnetz errichtet werden. So ist Energiewende nicht nachhaltig, so etwas darf es nicht geben. Die im Antrag erwähnte Wärmeerzeugung und ‑versorgung bleibt für mich ein wenig nebulös. Wenn ein Bürgerenergieprojekt Energie in das Stromnetz oder in ein örtliches Wärmenetz einspeist, ist das meines Erachtens ein Teil der öffentlichen Versorgung, die von der Privilegierung nach § 35 Baugesetzbuch umfasst ist. Auch eine Energiegesellschaft, die eine Großwärmepumpe aufstellen möchte, um ein Neubaugebiet zu versorgen, sollte umfasst sein. Aber in solch einem Fall soll die Anlage gern in der Nähe der Wärmeabnehmer errichtet werden, um große Netzverluste zu vermeiden. Geplante Standalone-Anlagen zur Wärmeversorgung im Außenbereich müssen sich die Frage gefallen lassen, ob der Naturschutz und der Schutz des Außenbereichs vor Versiegelung nicht doch als schützenswerteres Gut anzusehen sind und somit im höheren Interesse stehen sollten. Hier muss dann auch künftig geprüft werden, ob öffentliche Belange dem Vorhaben entgegenstehen. Das ist, was wir meines Erachtens bei der Energiewende nie aus den Augen verlieren dürfen und schon beim EWKG thematisiert haben. Die technische Energiewende allein löst unsere Probleme nicht. Wir dürfen diese nicht zulasten von Naturräu- (Dr. Michael Schunck) men umsetzen. Die Energiewende ist eine globale Herausforderung, zu der unser Bundesland nur einen kleinen Beitrag leisten kann. Aber die Natur vor unserer Haustür, die schützt keiner, wenn wir es nicht tun. (Beifall SSW und vereinzelt SPD) Und so mögen die strengen Regelungen für das Bauen im Außenbereich bürokratisch erscheinen, und sie sind auch sicherlich anpassungsbedürftig. Aber das muss immer mit Augenmaß geschehen und mit einem Blick auf das, was der Paragraf schützen will: den nicht versiegelten Raum, den Raum, den die Menschen noch nicht bebaut haben, den Raum, wo die Biodiversität sich entfalten kann, wo die Natur noch Natur sein darf. – Vielen Dank. (Beifall SSW und vereinzelt SPD)

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