Dr. Ulrike Täck
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Stand 2023 stammen über 88 Prozent des bei uns erzeugten Stroms aus erneuerbaren Energien. Mehr als die Hälfte davon ernten wir mit unserem üppigen Wind an Land. Am Rande sei erwähnt, dass in Schleswig-Holstein jährlich rund 1 Milliarde Euro in Wind und Sonne investiert wird. Eine weitere positive Nachricht ist: In SchleswigHolstein wird immer weniger Strom abgeregelt. Waren 2019 noch 17 Prozent des Windes an Land betroffen, sind es 2023 nur noch vier Prozent. Dies ist auch dem Netzausbau zu verdanken. Aber diese vier Prozent sind trotzdem nicht wenig Strom, der ungenutzt bleibt. Es sind 941 Gigawattstunden, dies entspricht zum Beispiel zwei Drittel des jährlichen Stromverbrauchs der Hansestadt Lübeck oder der Hälfte des jährlichen Stromverbrauchs der Stadt Kiel. Folgende Möglichkeiten haben wir, um die Zahl der Abschaltungen weiter zu reduzieren und unsere Stromnetze ausgeglichener zu belasten: Stromnetze weiterentwickeln, größere Verbraucher, zum Beispiel neue kleine und mittelständische Unternehmen, in den stromreichen Regionen ansiedeln, Verbrauche da, wo es effektiv ist, flexibilisieren und Energie speichern, um sie später nutzbar zu machen. Sinnvollerweise sind die Batteriespeicher in der Nähe der Erzeugungsanlagen, die häufig im Außenbereich liegen, und dort existieren bereits die nötigen Anschlüsse. Schon jetzt ermöglicht das Baugesetzbuch Vorhaben der öffentlichen Versorgung mit Strom und Wärme. Näher werden in § 35 Baugesetzbuch Windenergie- und PV-Anlagen geregelt, Speicher jedoch nicht. Dies hinterlässt teils Unklarheiten für die Genehmigungsbehörden. Bei einer Anhörung im Ausschuss für Klimaschutz und Energie des Bundestags im Oktober 2024 wurde auch von der Energiewirtschaft vorgeschlagen, dass in § 35 Baugesetzbuch die Batteriespeicher von der Privilegierung der Erzeugungsanlagen umfasst werden sollen und dass sie im Außenbereich privilegiert zulässig sein könnten. In Schleswig-Holstein sind zwei Großspeicher geplant, in Schuby und in Bollingstedt, die rein rechnerisch 50.000 Haushalte einen Tag lang nonstop mit Strom versorgen können. Sehr geehrte Damen und Herren, für eine erfolgreiche Energiewende in allen Sektoren reicht dies nicht. Schleswig-Holstein stellt die Weichen bereits in die richtige Richtung und gestaltet die Rahmenbedingungen für Investitionen in Speicher, sodass sie unserer Transformation dienen. Mehr als acht Gigawatt-Speicherbatterieprojekte werden in Schleswig-Holstein jetzt geplant. An dieser Stelle möchte ich dem Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur für die Speicherinitiative mit der EKSH danken. Diese Initiative soll für die nötigen Rahmenbedingungen sorgen. Aber nicht nur Strom kann gespeichert werden, sondern auch Wärme. Das hilft der kommunalen Wärmeversorgung in verschiedenen Fällen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Danke. – Stellen wir uns vor, dass ein Gewerbegebiet tagsüber, während die Betriebe arbeiten, (Dr. Ulrike Täck) Abwärme produziert und diese mittels eines Speichers am Abend in ein Wärmenetz speist. Stellen wir uns vor, der Einsatz saisonaler Speicher, die überschüssige Energie aus den Sommermonaten für den Winter bewahren. Zu guter Letzt gebe ich zu bedenken, dass Stromund Wärmespeicher auch beim Aspekt der Energiesicherheit und Widerstandsfähigkeit eine Rolle spielen. Wir sollten also nicht auf sie verzichten, wir sollten sie ermöglichen. Deshalb freue ich mich auf Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
