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Sybilla Nitsch

SSW 31.01.2025 Sitzungen 20/80

Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich möchte eigentlich doch schon auch damit starten, den Prozess beim Entstehen des jetzt vorliegenden Antrags zu loben, auf jeden Fall zum Schluss hin. Denn trotz des durchaus straffen Zeitrahmens, der uns durch die Koalition zugestanden wurde, kann man hier meiner Wahrnehmung nach von einer wirklich guten und ernsthaften Befassung im Ausschuss sprechen. Zeitweise, ich habe es schon vorher genannt, hatte ich das Gefühl, Teil eines Arbeitskreises zu sein – und meine das wirklich im besten Sinne. (Beifall SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In den vorliegenden Anträgen sind zahlreiche Anregungen aus der Anhörung aufgenommen worden. Ich danke den Anzuhörenden für ihre wirklich engagierte Mitwirkung. Es konnten ein paar Missverständnisse ausgeräumt werden, etwa, dass es keinesfalls um ein Streaming geht, sondern eben um hybride Sitzungen. Selbst Befürchtungen beim Punkt Obstruktionsmöglichkeiten, also Herauszögerungstaktiken und Blockadeversuche durch Briefwahl, konnten aufgehoben werden. Der Abgeordnete Buchholz quittierte das in diesem Punkt ebenso selbstbewusst wie folgerichtig mit den Worten – ich zitiere –: Ich gebe mich geschlagen, fühle mich dennoch als Sieger. – Glückwunsch noch mal von dieser Stelle. (Beifall FDP) Klar war jedenfalls aus meiner Sicht von Anfang an eines: Dass alle hier vertretenen Fraktionen eine rechtssichere Möglichkeit für die Kommunen schaffen wollen, hybride Sitzungsformate einzurichten. Es ging tatsächlich um das Wie und nicht um das Ob. Denn uns ist allen klar, dass wir das ehrenamtliche Engagement unserer kommunalen Vertreterinnen und Vertreter erleichtern wollen und zeitgemäß ausgestalten müssen. Hybride Formate ziehen sich durch die Arbeit und Freizeitgestaltung. Es ist absolut angebracht, als Land für Rechtssicherheit bei den Kommunen zu sorgen. Aus der Sicht des SSW ist das an vielen Punkten geschehen, teilweise durch weichere Formulierungen und freiere Ausgestaltungsmöglichkeiten für Kommunen. Persönlich hatte ich darauf hingewiesen, dass uns als SSW wichtig ist, dass der Hinweis des Landesfrauenrats zur Kinderbetreuung übernommen werden muss – insbesondere dann, wenn man sich ein gleichstellungspolitisches Vorankommen in der Kommunalpolitik erhofft. Ich freue mich daher darüber – viele Grüße an die Kollegin Braun –, dass Sie noch einmal festgestellt haben, dass auch bei hybrider Teilnahme weiterhin der Anspruch auf Kostenübernahme von Kinderbetreuung gilt. (Beifall SSW und SPD) Daran sieht man aber auch, dass hybride Formate nicht automatisch eine Heilung aller Fragen sind. Aus meiner Sicht ist es auch nach wie vor unsicher, ob die erwünschten Auswirkungen auf Gleichstellungsfragen messbar sein werden. Wir werden das beobachten müssen. Gerade für diese Fragen wäre im Übrigen ein Evaluierungszeitraum wirklich hilfreich gewesen. (Beifall SSW) Wir als SSW versprechen uns vor allem für bestimmte regionale Schwierigkeiten Verbesserungen. Da spreche ich von den nordfriesischen Inseln und Halligen. Denn es gibt einfach Außenfaktoren, die sich nicht beeinflussen lassen, etwa wenn kommunale Vertreterinnen und Vertreter von Föhr oder (Sybilla Nitsch) Amrum kommen, zum Kreistag wollen und gezeitenbedingt die Fähre ausfällt. Die Kreistags- und Ausschusssitzungen sind bereits an den Gezeiten orientiert, wenn man das so sagen möchte, aber es ist trotzdem so: Bei Niedrigwasser kommt man eben nicht weg. Daher ist es ein riesiger Vorteil der Neuerungen für die Bewohnerinnen und Bewohner der Inseln und Halligen, dass sie fortan zuverlässig hybride Formate nutzen könnten. Unterm Strich kann ich für den SSW sagen: Wir teilen das Anliegen und unterstützen die Zielrichtung. Aber wir hätten den Kommunen gerne die Möglichkeit gegeben, die Erfahrungen mit dem neuen Recht auszuwerten und als Land gegebenenfalls nachzujustieren. Es sind nämlich noch viele Punkte offen. Etwa, ob es Gemeinden gibt, die noch Unterstützung für eine landesweit gleichwertige technische Ausstattung brauchen. Ob vielleicht doch ein gleiches System für alle sinnvoll wäre. Ich denke da zum Beispiel an Abstimmungstools. Oder ob es eine verpflichtende Regelung 2027 geben muss und ob diese dann vielleicht Konnexität auslöst. Es war für mich schon einigermaßen interessant zu beobachten, wie im Ausschuss zwischen Regierungskoalition, kommunalen Landesverbänden und Lorenz-von-Stein-Institut über mögliche verfassungsgerichtliche Auseinandersetzungen gemutmaßt wurde. Da würde ich infrage stellen, ob man durch einen einfachen Hinweis auf das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages, welches das Auslösen von Konnexität nicht als gegeben ansieht, rechtlich wirklich abgesichert ist. (Beifall SSW und FDP) Die Kommunen haben bereits in Aussicht gestellt, klagen zu wollen. Liebe Regierungsfraktionen, das hätten Sie sich ersparen können. (Beifall SSW und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Wir hätten uns nämlich gewünscht, dass Sie diese Regelung für 2027 für eine Evaluierung ändern. So hätten dann wahrscheinlich alle Fraktionen hier im Haus die Änderungen unterschrieben. Deswegen müssen wir uns heute leider an dieser Stelle enthalten, sind aber natürlich positiv gestimmt. (Beifall SSW)

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