Niclas Dürbrook
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich halte die Rede in Vertretung für den erkrankten Kollegen Kai Dolgner, dem ich an der Stelle gute Besserung wünsche. (Beifall) Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Kern sind wir uns einig. Wir wollen die Möglichkeit der digitalen Teilnahme bei Verhinderung ermöglichen. Innovativ ist die Möglichkeit der Teilnahme an geheimen Wahlen. Allerdings überhaupt nicht innovativ war der Umgang von CDU und Grünen mit der Opposition. Dabei waren wir ausgesprochen konstruktiv und hatten das dieses Mal auch schon bei der ersten Lesung angekündigt. Nach der schriftlichen Anhörung gab es viele Fragen, zu deren Klärung Sie sich eigentlich gar keine Zeit nehmen wollten. Wir haben bis jetzt nicht verstanden, warum Sie eigentlich unter diesem großen Zeitdruck stehen. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP] und Sybilla Nitsch [SSW]) Bis heute haben Sie das nicht erklärt, und der Kollege Dolgner stellt Ihnen die Frage: Rechnen Sie eigentlich mit einer Videochip-Krise, oder verändern sich die Beschaffungskosten für Videokonferenzanlagen in den nächsten Monaten? Wenn ja, dann würde der Kollege Dolgner sich über einige Anlagetipps von Ihnen freuen. (Christopher Vogt [FDP]: Nicht nur der!) Wegen des unerklärten Zeitdrucks wollten Sie die ganzen offenen Fragen, die es gab, schlank mit einem kleinen Änderungsantrag beseitigen. Dem Kollegen Buchholz und dem Kollegen Dolgner kam dann aber, trotz der mit Verve vorgetragenen Stellungnahme des Innenministeriums, Zweifel. Zum Glück – vor allem für Sie – konnten wir Sie dann überzeugen, doch noch zumindest die wichtigsten Anzuhörenden einzuladen. Wunder über Wunder: Kurz vor der mündlichen Anhörung, wirklich noch am selben Tag, wenn ich mich richtig erinnere, erreichte uns eine weitere umfangreiche Formulierungshilfe des Innenministeriums, wofür es vorher angeblich eigentlich gar keinen Bedarf gegeben hatte, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Niclas Dürbrook) (Beifall SPD, FDP und Sybilla Nitsch [SSW]) Nun ist der Kollege Dolgner ja der Letzte, der Einsichtigkeit kritisieren würde, aber Lernfähigkeit immerhin, die wäre dann doch schön. Nicht immer, wenn die Opposition mehr Zeit oder eine mündliche Anhörung fordert, geht es um Obstruktion. Warum, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollten wir das bei so einem Antrag auch tun? Glauben Sie ernsthaft, dass, wenn sich eine Wählerin in zwei Jahren entscheidet, eigentlich die Grünen zu wählen, sie in der Wahlkabine plötzlich innehält und wegen eines Vorschlags zum § 34a Absatz 8 der Gemeindeordnung plötzlich die SPD wählt? – Das ist vermutlich keine realistische Vorstellung. (Befall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Leider ließen Sie sich nicht davon abbringen, in nicht einmal zwei Jahren alle Kommunen zur Einführung zu verpflichten. Tatsächlich ist das Spektrum im Land ja weit: von Königshügel mit 167 Einwohner_innen und sieben Gemeindevertretern in einer Fraktion bis Kiel mit 251.751 Einwohner_innen und 49 Ratsmitgliedern in sieben Fraktionen. Das ist ein ganz schön weites Spektrum, das wir im Land haben. Ich hatte in der Debatte im Ausschuss nicht immer das Gefühl – als persönliche Anmerkung –, dass Sie diesem Spektrum wirklich gerecht werden. (Beifall SPD, FDP und SSW) Von den über 1.000 Kommunen im Land sind – sagen wir ungefähr mal – zwei Drittel sehr übersichtlich. Sie haben ganz oft nur eine einzige Fraktion, und sie sind entsprechend flexibel. Dass unterschiedslos alle aber ein entsprechendes Videosystem anschaffen müssen, das im Zweifel im Esszimmer des Bürgermeisters oder im Feuerwehrgerätehaus aufgebaut wird und dann noch alle Anforderungen der Geschäftsordnung erfüllen muss, ist gerade für unsere kleinen Gemeinden ein absoluter Overkill. Wer pflegt das? Wer installiert das? Da fragen wir uns schon: Erinnern Sie sich eigentlich noch an die Erfahrung, die wir alle in der Coronazeit gesammelt haben? Wenn Sie jetzt schon unterschiedslos jede Kommune zwingen, dann dürfen Sie die doch zumindest mit der Umsetzung an der Stelle nicht alleinlassen, schon gar nicht die Kommunen ohne eigene Verwaltung. Der Kollege Dolgner sagt, er könne sich als kommunalpolitischer Sprecher der SPD eigentlich freuen, denn pünktlich zur Landtagswahl werden die Kollegen Gemeindevertreter Ihnen, liebe Koalitionsfraktionen, ganz sicher in ihrer nachdrücklichen Art ihre Zufriedenheit ausdrücken wollen, wenn es dann halt nicht so läuft, wie es hier geplant ist. (Beifall SPD und FDP) Dann, lieber Herr Kollege Koch, wird zum Beispiel die Kommunalpolitische Vereinigung in der CDU schon auf einem Landesparteitag dafür sorgen, dass die Pflicht wieder fallen wird oder sie es vermutlich mit einem Gesetz im Schnellverfahren auf nach der Landtagswahl verschieben werden. Genau das wird passieren. Aber das könnte man sich sparen. Das müsste heute nicht sein. Stimmen Sie dem Änderungsantrag des Kollegen Buchholz zu, dem wir uns als SPD angeschlossen haben. Evaluieren Sie die freiwillige Phase, technisch, rechtlich, aber auch bezüglich des gemeinsamen Ziels der Annäherung an echte Gleichstellung der Geschlechter. Danach können wir gerne über eine Weiterentwicklung reden. Der Kollege Dolgner ist seit über 30 Jahren in diversen Digitalisierungs- und Modernisierungsprozessen engagiert. Er will Ihnen mit auf den Weg geben: Das Beste, was man machen kann, ist, gleich den Beginn einer Reform zu verstolpern. Das erhöht die Reformbereitschaft der Betroffenen maximal und ist eines der wohl gehüteten Geheimnisse, warum Deutschland bei der Digitalisierung der Verwaltung ganz vorne steht, liebe Kolleginnen und Kollegen. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD, FDP und SSW) Ich habe übrigens noch zwei Minuten 58 Sekunden.
