Thomas Jepsen
Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Vertreterinnen und Vertreter in den Kommunen wünschen sich vielerorts eine Möglichkeit der digitalen Teilnahme an den Gremiensitzungen. Wir alle miteinander wollen, dass Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, dass Ratsfrauen und Ratsherren, dass die Kreistagsabgeordneten an ihren Gremiensitzungen auch digital teilnehmen können. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Das ist schon in der Plenardebatte im Oktober deutlich geworden und hat sich auch im Anhörungsverfahren bestätigt. Wie wir das ermöglichen und rechtssicher gestalten, dazu hat uns das Beteiligungsverfahren noch einmal wertvolle Hinweise gegeben, die wir in den Gesetzestext eingearbeitet haben. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Obwohl ihr es angeblich gar nicht brauchtet!) Ich danke allen Beteiligten, (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) denjenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, und auch den Oppositionsfraktionen für das konstruktive Miteinander beim Mitarbeiten am Gesetzestext. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit diesem Gesetz behalten wir den Grundsatz der Präsenzsitzung bei. Die Kommunen können selbst entscheiden, ob von den Kommunalvertretern eine Begründung für eine digitale Teilnahme gefordert wird, und wenn ja, welche Gründe akzeptiert werden, beispielsweise Krankheit, Ortsabwesenheit oder die Betreuung von Familienangehörigen. Die zugeschalteten stimmberechtigten Gremienmitglieder können sich auch an geheimen Wahlen beteiligen, wenn Abstimmungssysteme genutzt wer- (Thomas Jepsen) den, die die Erfüllung der Anforderungen an geheime Wahlen sicherstellen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Alle Kommunalvertreter sollen unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten angemessen gesehen und gehört werden können. Ein sichergestelltes Mindestmaß muss dabei sein, dass die Rednerin oder der Redner stets optisch und akustisch wahrnehmbar ist. Bei offenen Abstimmungen müssen alle stimmberechtigten Vertreterinnen und Vertreter optisch wahrnehmbar sein. Wir regeln die datenschutzrechtliche Einwilligungsgrundlage für die Übertragung ebenso wie die Verantwortlichkeit für die Technik und bei Übertragungsproblemen. Bei Notlagen in Fällen höherer Gewalt wird etwas nachgeschärft, sodass die Kommunen bei vollkommen digitalen Sitzungen Einwohnerfragestunden sicherstellen müssen. Wir ermöglichen es den Kommunen, auf freiwilliger Basis generell ein elektronisches Abstimmungssystem für die Durchführung von Wahlen einzuführen, sowohl für reine Präsenzsitzungen, aber insbesondere auch, um den digital zugeschalteten stimmberechtigten Gremienmitgliedern die Teilnahme an geheimen Wahlen zu ermöglichen. All diese Regelungen finden sich in dem Gesetzesentwurf beziehungsweise in unserem ergänzenden Änderungsantrag. Meine Damen und Herren, uns ist daran gelegen, dass die Regelungen, die wir mit dem Gesetz treffen, praktikabel und im laufenden Sitzungsbetrieb für die Kommunen und deren Vertreter tauglich und anwendbar sind. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dabei gilt es, alle Aspekte zu berücksichtigen; von den technischen Möglichkeiten bis hin zu den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Selbst die Fragen der Konnexität und der Verfassungskonformität der Regelungen ab 2027 sind geklärt, (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Oh, oh! – Niclas
