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Beate Raudies

SPD 31.01.2025 Sitzungen 20/80

Danke schön, Herr Kollege. Ich antworte Ihnen indirekt, indem ich sage: Ich halte es nicht für richtig, dass Menschen von ihrer Arbeit nicht leben können, weil der Lohn so niedrig ist, dass sie über das Bürgergeld aufstocken müssen. Es gibt nämlich ganz viele Menschen, die das zusätzlich in Anspruch nehmen, weil sie zum Beispiel nur Teilzeit arbeiten können und dann der Lohn nicht zum Leben reicht. Das finde ich mindestens genauso skandalös, und das trifft ganz häufig Frauen. Als Frage noch einmal: Sind Sie der Auffassung, dass die Höhe des Bürgergeldes nicht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Existenzminimum entspricht? Das haben Sie noch nicht beantwortet. Sie sind Jurist, ich erwarte eine Antwort. – Ja. Ich finde die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Existenzminimum ist eine Rechtsprechung, die – gerade auch mit der Reform des Bürgergeldes und Ähnlichem – aus der Zeit gefallen ist. Ich glaube, das muss man sich sehr genau anschauen. (Serpil Midyatli [SPD]: Bei den Lebensmittelpreisen! Ist das euer Ernst? – Weitere Zurufe SPD) – Man darf in Deutschland auch das Bundesverfassungsgericht kritisieren, Frau Midyatli. Und Ihre eigene Forderung, Ihr eigener Antrag, spricht von 15 Euro Mindestlohn – mindestens. Wir haben jetzt ein Unternehmen, das genau das zahlt. Wenn man dann bei 400 Euro netto mehr im Monat landet – das zeigt genau dieses Beispiel –, dann muss man auch als Sozialdemokrat akzeptieren, dass das System in diesem Punkt dysfunktional ist und reformiert werden muss. – Vielen Dank. (Vereinzelter Beifall CDU)

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