Beate Raudies
Vielen Dank, Herr Kollege. – Ich wollte noch einmal versuchen, aus Ihnen die Antwort auf die erste Frage des Kollegen Timmer rauszukitzeln, wo denn bei Ihnen der Spread ist. Sie als Jurist kennen sicherlich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Existenzminimum. Also wo zwischen Mindestlohn, Existenzminimum und Bürgergeld ist da – außer Sanktionen – der Bereich, von dem die Union spricht, wenn sie das Bürgergeld abschaffen will? – Sie sagen es ja selbst implizit in Ihrer Frage, Sie sagen „außer Sanktionen“. Es gibt ja die Möglichkeit, das über Sanktionen zu machen. Der Bereich der Sanktionen wurde aber immer weiter eingeschränkt, weil eine Sanktion stigmatisieren würde, weil sie Menschen in die falsche Richtung treibe und Ähnliches mehr. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) Was mit dem Bürgergeld eingeführt wurde – da waren ursprünglich noch viel schlimmere Dinge geplant, die zum Glück in weiten Teilen aufgehalten worden sind –, ist, dass die weggefallen sind. Aber es gibt die Möglichkeit der Sanktionen. Ich würde Ihnen die Gegenfrage stellen wollen: Halten Sie es für richtig, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sagen: Ich beziehe lieber Sozialleistungen, obwohl ich Vollzeit arbeiten könnte, weil ich es wirtschaftlich nicht einsehe, für 400 Euro im Monat Vollzeit arbeiten zu gehen? (Lukas Kilian) (Marc Timmer [SPD]: Ganz seltene Fälle! – Weitere Zurufe SPD)
