Annabell Krämer
Wie Sie gesehen haben, haben wir ja einige Positionen unserer Änderungsanträge angepasst, nachdem wir eine Begründung der Landesregierung bekommen haben – sei es die Wasserabgabe oder das Absondern. Das haben wir ja auch in den Anträgen korrigiert. Insofern sind wir ja Argumenten gegenüber nicht verschlossen. Aber Sie verweisen natürlich mit Recht auf den ordentlichen Kaufmann und dass Sie vorsichtig, konservativ sind. Ich bin da ja grundsätzlich bei Ihnen, aber es gibt auch einen Grundsatz zur ordnungsgemäßen Buchführung. Das heißt im Endeffekt, es muss Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit bestehen. Als Beispiel: Northvolt zu veranschlagen. Sie sagen auf der einen Seite: Vorsichtsprinzip. Es gibt aber auch das Etatreifegebot. Da muss eine Wahrscheinlichkeit größer gegeben sein als nicht. Jeder ordentliche Kaufmann darf eine Rückstellung– eine Last – nur einbuchen, wenn es hinreichend sicher ist, also: Zeitpunkt oder Betrag unsicher, aber die Schuld besteht in dem Zeitraum. Teilen Sie da nicht auch meine Meinung, dass es wirklich einige Positionen gibt, die am Rande der Etatreife veranschlagt worden sind, von denen man auch sagen kann, das Pendel könnte in die Nichtetatreife schwenken? – Frau Abgeordnete Krämer, ich teile Ihre Auffassung, dass man sehr sorgfältig schauen muss, ob ein Titel, bevor man ihn in den Haushalt einstellt, in einen Einzelplan zuordnet, tatsächlich Etatreife hat. Sonst hat man maximal eine Vorsorge zu treffen. Das teile ich, und das ist genau Gegenstand der Chef_innengespräche, die ich jetzt auch schon geführt habe. Der eine oder andere Titel ist so (Ministerin Dr. Silke Schneider) dann eben nicht aufgenommen worden. Aber wahrscheinlich kann man im konkreten Fall auch mal streiten, in welche Richtung es gerade kippt. Aber ich bin im Grundsatz bei Ihnen, genau darauf müssen wir achten. (Wortmeldung Dr. Bernd Buchholz [FDP]) – Okay, ich lasse es noch einmal zu. Die Uhr steht.
