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Dr. Kai Dolgner

SPD 29.01.2025 Sitzungen 20/78

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Brandt, zum Thema, dass sich die gewählten, legitimen Vertreter möglichst aus öffentlichen Unternehmen raushalten sollen, sage ich Ihnen: Es gab einmal eine Zeit, da hatten auch grüne Kolleginnen und Kollegen, die Kollegin Strehlau, der Kollege Peters, ein ganz anderes Bewusstsein. Deshalb haben wir hier gemeinsam dafür gesorgt, dass sich kommunale Unternehmen nicht mehr hinter Aufsichtsräten verstecken können und dass Aufsichtsräte sehr wohl weisungsgebunden sind. Da gab es auch eine Pressemitteilung von den damaligen kommunalen Unternehmen, dass sie dann Marionetten seien. Das war die Kritik, aber die wollten auch etwas, nämlich Glasfaserausbau betreiben können und so, dann seien sie Marionetten der öffentlichen Hand. Da habe ich ganz klar ge-WP) – 78. Sitzung (neu) – Mittwoch, 29. Januar 2025 sagt: Ihr seid natürlich nicht mit eurem Privatvermögen da drin. Das sind öffentliche Mittel. Ich hatte nicht den Eindruck, dass es, wenn es mit öffentlichen Unternehmen Schwierigkeiten gab, daran lag, dass es zu viel Kontrolle durch die Gebietskörperschaft gab. (Beifall SPD, FDP und SSW) Für alles Weitere lesen Sie § 25 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 104 folgende. Dann sehen Sie alles. Man muss es nicht lernen, aber ich habe immer noch Hoffnung. Ich habe immer noch Hoffnung. Öffentliche Wirtschaft rechtfertigt sich nur durch öffentliche Kontrolle. (Zuruf Oliver Brandt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Als die Stadtwerke damals richtigerweise gesagt haben, verschiedene Ausbauten könnten Sie nur machen, wenn sie nicht streng auf die Gebietskulisse begrenzt sind, da haben wir gesagt: Okay, aber die zweite Seite des Deals ist, dass ihr euch einer stärkeren Kontrolle unterziehen müsst. – Es kann nämlich nicht mehr sein, wie es passiert ist, dass die Aufsichtsräte angeblich nichts sagen dürfen, und dann präsentiert das öffentliche Unternehmen der armen Gemeinde- oder Stadtvertretung Jahre später eine zweistellige Millionenrechnung, weil es sich leider mit einem Spaßbad oder Sonstigem verzockt hat. Das kann nicht sein. Deshalb – das kommt aus dem Artikel 20 Grundgesetz – darf die öffentliche Hand nicht die Legitimationskette dadurch durchbrechen, dass sich in der privatrechtlichen Geschäftsform versteckt. Man sollte es auch nicht tun, auch wenn es bequemer ist, als ob man da als zwei Personen sitzen würde oder sowas. Ich kann das gerne noch einmal näher erläutern. Wie gesagt, ich habe die Hoffnung nicht aufgegeben. Nun zum Thema: Warum klagt ihr denn jetzt nicht? Ist das eine Aufforderung oder sowas? (Serpil Midyatli [SPD]: Sollen wir? – Lasse

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