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Annabell Krämer

FDP 29.01.2025 Sitzungen 20/78

Ich gehe davon aus, dass Ihnen bekannt ist, dass dieses Sondervermögen in Hamburg Bestandteil WP) – 78. Sitzung (neu) – Mittwoch, 29. Januar 2025 des Eigenkapitals ist. Und ich gehe auch davon aus, dass Sie gemäß Basel nur eine harte Kernkapitalquote von acht Prozent brauchen. Und ich gehe davon aus, dass, wenn Sie sämtliche Bankenregularien erfüllen, die eine Quote von zwölf Prozent als erstrebenswert erachten, um nicht erhebliche Sonderprüfungen der BaFin zu riskieren, auch Sie davon ausgehen, dass 21 erheblich unter dem Durst von zwölf ist. Ja? – Gut. (Zurufe) Der Fonds für allgemeine Bankenrisiken ist Anlagevermögen, dass der IB.SH als Eigenkapital zum Nulltarif zur Verfügung steht, während das Land als Eigentümer seine Haushalte kreditfinanziert und zu wenig Mittel für unsere wichtige Krankenhaussanierung und den sozialen Wohnungsbau hat. (Beifall FDP, SPD und SSW) Die Verwendung von Gewinnrücklagen stünde hingegen dem Eigentümer zu. Deshalb fordern wir die Gewährträgerversammlung auf, sich dafür einzusetzen, dass bis auf Weiteres keine Mittel mehr in den Fonds für allgemeine Bankenrisiken eingestellt werden und somit ein höherer Jahresüberschuss und Gewinnrücklagen, die ausschüttbar sind, ermöglicht werden. Da liegt allerdings die nächste Krux. Im IB.SH-Gesetz von – Obacht – 2003 ist festgelegt, dass die Landesregierung über die Gewinnverwendung der Bank entscheidet. Meine Damen und Herren, dies sind, wenn wir es anständig machen, zukünftig jährlich zwischen 30 und 70 Millionen Euro ausschüttbare Gelder. Wir wollen heute ändern – das machen wir mit unserem Haushaltsbegleitgesetz –, dass über die Verwendung der Mittel zukünftig das Parlament entscheidet. Dass die Regierung hier über die Jahre unglücklich agiert hat, hat sie hinlänglich bewiesen. Die Kontrolle des Parlaments ist somit mehr als zwingend erforderlich. Die Gewährträgerversammlung hat jahrelang ungehindert dabei zugesehen, dass potenzielle Mittel weit über den Bedarf hinaus – ich sage immer: über den Bedarf hinaus – dem Zugriff des Eigentümers – das ist das Land Schleswig-Holstein – entzogen wurden. Liebe Landesregierung, Sie können noch so oft betonen, dass Sie diese Art von Eigenkapitalsicherung in letzter Zeit auch kritisch hinterfragt haben – im Herbst haben Sie Ihr Handeln noch vehement verteidigt, bevor ich Sie darauf aufmerksam gemacht habe. Das lässt sich in allen Protokollen des Finanzausschusses nachlesen. (Annabell Krämer) Wir haben erhebliche Lücken bei der Finanzierung unserer Krankenhausinfrastruktur. Wir wollen diese schließen. Jetzt noch ein letztes Thema, das bei mir Fremdschämen herbeiführt – neben der Tatsache, dass die Koalitionsanträge zum Teil über Notkredite finanziert werden. Was bei mir wirklich Fremdschämen herbeigeführt hat, ist die Diskussion zum Landesblindengeld während der Haushaltsberatung. (Beifall FDP, SPD und SSW) Im Bundesvergleich mit 300 Euro das niedrigste Landesblindengeld! Inflationsbereinigt ist es seit der Festsetzung von 2013 nur noch 235 Euro wert. Ihre geplante Erhöhung um 25 Euro – auch das übrigens nur auf Druck der Opposition und erst ab April, wie Sie das machen wollen – ist, ehrlich gesagt, einfach nur peinlich. (Beifall FDP, SPD und SSW) Die Äußerung des Staatssekretärs, man wolle ja keine Anreize setzen, dass noch mehr Anspruchsberechtigte zukünftig davon Gebrauch machen, war unfassbar. Aber dass sich die regierungstragenden Fraktionen von Schwarz-Grün diese Aussage auch noch zu eigen machen wollen, zeigt der Antrag, den Ansatz für das Landesblindengeld jetzt tatsächlich um fast 1 Million Euro zu kürzen. Sie sollten sich schämen! Wir beantragen natürlich namentliche Abstimmung zu Ihrem Kürzungsantrag (Beifall FDP, SPD und SSW) und bitten um Zustimmung zu unserem verfassungskonformen Haushaltsansatz mit den richtigen Prioritäten, ohne Notkredite, mit Abstand zur Verfassungsgrenze. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP)

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