Kianusch Stender
Vielen Dank, Herr Minister. – Sie haben öfter von künftig und zukünftig gesprochen. Können Sie uns bei dem Zeitplan ein bisschen erhellen? Wann geht der Erlass raus? Wann können die Schausteller mit genau diesen Entlastungen rechnen? – Das hätte ich in der Tat am Ende meiner Rede gerne aufgeführt. Aber jetzt kann ich es auch schon verraten: Das wollen wir schon nächste Woche rausgeben. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lukas Kilian [CDU]: Hört, hört!) Wie Sie alle wissen, ist gute Abstimmung ein Thema. Da wird hin und her diskutiert und Punkte und Argumente ausgetauscht. Das ist nun mal so. Neben der Dauererlaubnis – – (Unruhe) Ich mag Ihnen gerne den Rest von dem erläutern, was wir tun. Es wäre schade, wenn Sie auf dem Weihnachtsmarkt nicht Bescheid wissen. Neben der Dauererlaubnis oder Gestattung brauchen Schausteller auch eine Zuverlässigkeitsprüfung. Die wird künftig ein Jahr gültig sein und muss nicht mehr für jede Veranstaltung neu beantragt werden. Wenn ich als Schausteller eine Dauererlaubnis habe – wie oben beschrieben –, brauche ich sogar nur einmalig eine Zuverlässigkeitsprüfung und habe dann für Jahre Ruhe. Wenn ich also jedes Jahr einen Bierstand auf dem Kieler Herbstmarkt, dem NORDEN Festival in Schleswig, den Husumer Hafentagen und der Travemünder Woche habe, dann beantrage ich am besten direkt für alle Veranstaltungen jeweils eine Dauererlaubnis und einmalig die Zuverlässigkeitsprüfung. Das lohnt sich vor allem, wenn Schaustellerinnen und Schausteller regelmäßig an wiederkehrenden Veranstaltungen teilnehmen. Das ist oft der Fall. Das ist Bürokratieabbau. (Beifall CDU und FDP) Der Schaustellerverband hatte den Wunsch geäußert, dass eine Dauererlaubnis auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet werden kann, weil beispielsweise der Kieler Weihnachtsmarkt mehrere Standorte innerhalb der Stadt hat. Das ist jedoch nicht mit dem Gaststättengesetz vereinbar. Trotzdem sorgt schon die Dauererlaubnis für den konkreten Festplatz für eine deutliche Erleichterung. Eine Forderung des SPD-Antrages der Veranstalter, gesammelt Gestattungen beantragen zu (Minister Claus Ruhe Madsen) können, wurde übrigens vom Schaustellerverband selbst als zu bürokratisch abgelehnt. Zu dem mehrfach Vorgetragenen und aus Ihren Aussagen schriftlich Widerlegten hatten wir eben noch einmal Rücksprache gehalten. Der hier anwesende Mitarbeiter sowie meine Staatssekretärin haben im Juni 2024 einen Termin im Ministerium gehabt. Der Schaustellerverband hat von sich aus gesagt, diese Regelung wäre zu bürokratisch.
