Claus Ruhe Madsen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir sind uns, glaube ich, alle einig: Die Schaustellerbranche ist Tradition. Sie bereichert unser Leben durch tolle Volksfeste, und wir wollen sie unterstützen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will trotzdem einmal deutlich machen, worüber wir hier sprechen: Es geht ausschließlich um Betriebe mit Alkoholausschank. Wir reden nicht über alle Schaustellerinnen und Schausteller. Es geht nicht um den Autoscooter oder den Bratwurststand. Wir sind schon lange im Austausch mit Branchenvertretern, wie wir sie effektiv im Rahmen des hier geltenden Gaststättengesetzes von Bürokratie entlasten können. Das ist nämlich der wesentliche Punkt, weshalb wir es nicht wie NRW machen werden. Klar ist es gut für die Schausteller, dass sie in NRW keine Gestattung mehr brauchen, aber das Bundesgaststättengesetz, das sowohl in NRW als auch hier gilt, schreibt eben die Gestattungspflicht vor. Diese Pflicht kann unserer rechtlichen Einschätzung nach nicht einfach durch einen Erlass aufge- (Minister Claus Ruhe Madsen) hoben werden. NRW argumentiert mit Verfassungswidrigkeit. Das festzustellen ist aber Aufgabe von Gerichten. Die haben die seit 50 Jahren geltende Gestattungspflicht bisher nie als verfassungswidrig angesehen. Wir als Verwaltung sind nicht in der Position, uns über den Willen des Gesetzgebers hinwegzusetzen – so nach dem Motto, was nicht passt, wird passend gemacht. Diese Auffassung haben im Übrigen auch alle anderen Bundesländer, in denen das Bundesgesetz fortgilt. Niemand ist dem Beispiel von NRW gefolgt. Insofern bedanke ich mich für den Antrag der SPD, weil er uns die Gelegenheit gibt, darzustellen, was die Landesregierung hier schon seit über einem Jahr macht und welche Entlastungen wir vorsehen. Das Gaststättengesetz bietet uns Möglichkeiten, die Schausteller zu entlasten, und das werden wir tun. Der Erlass ist in der Endabstimmung. Der Schaustellerverband war dabei eng eingebunden, und fast alle Wünsche konnten erfüllt werden. Die neuen Regelungen bedeuten einen immensen Bürokratieabbau. Wir werden die Möglichkeit schaffen, eine Dauererlaubnis für einen Festplatz zu beantragen. Bisher musste für jede Veranstaltung eine Extragestattung beantragt werden, wenn sich der Standort auf dem Festplatz ändert. Das fällt weg. Konkret heißt das, wenn der Bierstand beim Frühjahrsmarkt auf dem Kieler Wilhelmsplatz rechts vom Eingang steht und beim Herbstmarkt links vom Eingang, ist künftig keine separate Erlaubnis notwendig. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich mache es noch einmal konkreter: Statt bürokratisch jedes Mal eine Erlaubnis zu beantragen und jedes Mal für eine Veranstaltung 58 Euro zu bezahlen, wird künftig eine Dauererlaubnis beantragt, die über Jahre fortgilt und voraussichtlich zwischen 145 und 175 Euro kosten wird. Das ist eine echte Ersparnis, sowohl bürokratisch als auch im Geldbeutel.
