Sybilla Nitsch
Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ja, es ist Adventszeit, und überall im Land kann man Weihnachtsmärkte finden, die sich über eine große Beliebtheit freuen können. Auf den Weihnachtsmärkten tümmeln sich Einheimische, wie aber auch an einigen Standorten viele Gäste aus dem Ausland. Weihnachtsmärkte sorgen für Lichterglanz in diesen kurzen und meist dunklen Tagen. Wahrscheinlich waren viele von uns hier in diesem Haus kürzlich schon einmal auf solchen Weihnachtsmarkt oder planen einen solchen Besuch für die kommenden Tage. Ich plane ihn für morgen und werde mir Mühe geben, lieber Herr Kollege Buchholz. Aber wir müssen einmal noch zurückblicken und sagen, es ist noch nicht so lange her, dass Weihnachtsmärkte und Volks- und Dorffeste der Reihe nach abgesagt wurden. Es war eine lange Zeit, in der sich viele gezwungenermaßen anders orientieren und andere Jobs übernehmen mussten. Wir sind umso glücklicher, dass diese Zeit nun vorbei ist. Erfreulich ist für uns als SSW dabei aber auch, dass die Anzahl der Volksfeste in der Republik nach der Pandemie nicht kleiner geworden sind. Die Traditionen haben überdauert, und das ist wirklich schön. Die Angebotspalette beinhaltet mehrere tausend Volksfeste in ganz Deutschland, und vor allem große und mittlere Volksfeste erfreuen sich einer großen Beliebtheit. Aufbauend auf dieser Erkenntnis können Sie mir sicherlich zustimmen, wenn ich sage, dass die Schaustellerinnen- und Schaustellerbetriebe einen hohen Dienst daran leisten, dass diese Feste in guter Manier abgehalten werden können und sich alle wohlfühlen und die Feierlichkeiten genießen können. Diese Branche ist vor allem geprägt dadurch, dass es Familienbetriebe sind, die eher kleinteiligere Strukturen haben, die sich sehr von anderen Betrieben unterscheiden. Wechselnde und ungewöhnliche Arbeitsorte gehen hier ja mit atypischen Arbeitszeiten einher. Daher ist dieser Berufszweig einer, der eben besondere Bedürfnisse hat. Von daher bewerten wir als SSW-Fraktion den Antrag des Kollegen Kianusch Stender als äußerst positiv, weil es darum geht, eine Entlastung herbeizuführen, was die Erlaubnis- und Gebührenpflicht anbelangt. Vorbild ist dafür Nordrhein-Westfalen; das wurde schon ein paar Mal angesprochen. Dort hat man sich mit einer großen Mehrheit dafür entschieden, einen entsprechenden Erlass aufzusetzen, der die Schaustellerbetriebe bürokratietechnisch entlastet. Eine solche Regelung sollte in unserem Land wirklich auch drin sein. Konkret geht es darum, dass Schaustellerbetriebe nicht mehr für jede einzelne Einheit auf dem gleichen Markt jeweils die Papiere einholen müssen. Dies würde dann gesammelt stattfinden können. Zudem könnte man das so aufstellen, dass nicht länger gilt, für jede Veranstaltung in jeder Kommune bei den Ordnungsbehörden eine Erlaubnis zu beantragen, um alkoholische Getränke auszuschenken. Die entsprechende Gebühr würde ebenfalls wegfallen. Der Besitz einer Reisegewerbekarte würde dann alle gaststättenrechtlichen Erfordernisse abdecken. Eine solche Lösung wäre tatsächlich pragmatisch und zielgerichtet. Einen Hinweis, den ich noch mitgeben möchte von Leuten, die vielleicht in einer ähnlichen Situation sind: Wir sollten daran denken und die temporären Verköstigungsstellen, wie man sie nennt, etwa auf den Wochenmärkten oder auch im Sommer an touristischen Orten oder auf Flohmärkten, berücksichtigen. Hier wäre eine Entlastung auch hilfreich. Vielleicht lässt sich das Beispiel integrieren, oder es ist vielleicht schon mitgedacht worden. (Sybilla Nitsch) Ich bin dabei, die Anträge in den Ausschuss zu überweisen, damit wir uns diese ganzen rechtlichen Fragen, aber auch diesen Punkt einmal angucken können, und wir alle einmal Einblick in diesen Entwurf für den Entlass kriegen. Wenn NordrheinWestfalen diese Regelung treffen konnte, muss man sich fragen: Haben die sich wirklich über geltendes Recht hinweggesetzt? – Da müssen wir dann vielleicht noch mal ran. Insgesamt ist dieser Antrag von der SPD äußerst sinnvoll. Ich gehe noch einmal kurz auf den Koalitionsantrag ein. Da kann ich auch schon einmal ankündigen, dass wir ihn, wenn wir in der Sache abstimmen sollten, ablehnen. Wir finden es wirklich nicht in Ordnung, dass man den Schaustellerverband mit dieser Aussage zitiert (Zuruf) und begrüßt, dass sie angeblich eine Aussage getroffen haben, die sie nicht getroffen haben; wohlweislich – das haben Herr Stender und ich besprochen –, dass es nicht so war und das auf jeden Fall negiert wurde. (Zuruf CDU: Wie viel Glühwein hattet ihr?) Daher finde ich es nicht in Ordnung, den Schaustellerverband sozusagen in den eigenen Antrag reinzubringen. Für die Schaustellerbranche sind vor allem diese Änderungen wichtig, und sie könnten einen entscheidenden Unterschied machen. Da könnte der Minister beweisen, was echter Bürokratieabbau ist, der dann auch bei den Leuten ankommt. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Zu guter Letzt soll ja nicht nur ein Lächeln im Gesicht bei denjenigen sein, die den Weihnachtsmarkt besuchen, sondern es soll auch ein Lächeln im Gesicht der Schaustellerinnen und Schausteller sein. In diesem Sinne sollten wir hier einen guten Weg finden, damit die Schaustellerinnen und Schausteller eben lächeln, wenn wir zu ihnen an den Stand kommen. (Beifall SSW, SPD und FDP)
