Kianusch Stender
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Der Duft von gebrannten Mandeln, der erste Schluck Apfelpunsch mit Bratapfellikör – bei mir zumindest –, (Heiterkeit) Menschen, die friedlich in Geselligkeit zusammenkommen, das ist eine ganz besondere Weihnachtsstimmung, die durch unsere vielfältigen Weihnachtsmärkte entfacht wird. Aber nicht nur zu Weihnachten, auch auf den vielen Jahrmärkten und Dorffesten sind es die Schausteller_innen, die mit ihren Fahrgeschäften, Ständen und gastronomischen Angeboten zur Lebensfreude und dem Gemeinschaftsgefühl beitragen, Arbeitsplätze schaffen und den regionalen Tourismus fördern. Gerade wegen der enormen Belastung der Branche während der Pandemie sollte es also weiterhin unser Interesse sein, die Branche zu unterstützen und zu entlasten. (Beifall SPD und SSW) Dafür gibt es auch oft Gelegenheiten. Ich erinnere mich zum Beispiel an den Neujahrsempfang der (Kianusch Stender) Schaustellerverbände im Januar 2024. Ich erinnere mich so gut daran, weil ein Monat zuvor klar wurde, dass ich in den Landtag nachrücken würde. Und ich erinnere mich so gut daran, weil der Verbandspräsident Marco Lange damals über ein Thema besonders ausführlich sprach: die Abschaffung der sogenannten doppelten Erlaubnispflicht. Diese Regelung verpflichtet Schausteller_innen, zusätzlich zur Reisegewerbekarte für jeden einzelnen Volksfestplatz eine gaststättenrechtliche Gestattung zu beantragen. Das Argument des Schaustellerverbands für die Abschaffung dieser Regel: die Zuverlässigkeitsprüfung für den Ausschank wird wie bei jeder Kneipe bei der Erteilung der Reisegewerbekarte durchgeführt. Die aktuelle Praxis hingegen führt zu unnötigen Bürokratie- und Kostenbelastungen für die Schausteller_innen ohne nachweisbare Sicherheitsvorteile für die Kunden. Na ja, zurück zum Empfang: Nach dem offiziellen Teil stand ich in einer kleinen Bierrunde und habe mir das Ganze noch einmal genauer erklären lassen, weil ich an diesem Problem was ändern wollte, sobald ich im April nachrücken würde. Neben mir stand eine renommierte CDU-Landespolitikerin, grinste mich an und sagte im Beisein der Verbandsvertreter zu mir: „Bis April, Herr Stender, haben wir das längst erledigt!“ – Da hat sich gezeigt, dass ich als blutiger Anfänger eine Sache nicht bedacht hatte. Ich bin – gutgläubig wie ich bin – von April dieses Jahres ausgegangen. (Heiterkeit SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Aber auch ich lerne dazu, diesen Fehler werde ich nicht noch einmal machen. (Heiterkeit und Beifall SPD, FDP und SSW) Ich finde ja, wir sollten beim Bürokratieabbau ein bisschen mehr aufs Gaspedal treten oder zumindest das einhalten, was wir zu solchen Zeitplänen sagen. Wir als Opposition helfen da sehr gerne nach, denn seit mehreren Jahren formulieren die Leute der Schaustellerbranche die Forderung nach einer Verbesserung der aktuellen Regelung. In einigen Ländern gibt es diese Hürde auch gar nicht mehr. Beispielsweise haben sich Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Sachsen und Nordrhein-Westfalen dieser Sache angenommen. Der Verband nimmt sich die Regelungen in Nordrhein-Westfalen als Vorbild. Denn nachdem der dortige Landtag am 16. April 2024 – da hat es im April geklappt – einstimmig per Antrag die Landesregierung aufforderte, die mehrfache Erlaubnis- und Gebührenpflicht abzuschaffen, erfolgte bereits am 25. April 2024 der entsprechende Erlass. So schnell kann es also gehen. Wir haben der Landesregierung sehr viel mehr Zeit gegeben, das Thema zu lösen und für Entlastung der Schausteller_innen zu sorgen. Im Herbst haben wir dann mit einer Kleinen Anfrage nachgehakt. Ergebnis: Man kennt zumindest den Lösungsweg von Nordrhein-Westfalen, erachtet ihn aber nicht als zielführend für das eigene Land. Ansonsten sei man mit den Verbänden im Gespräch. Von konkreten Zeitplänen gibt es keine Spur. Umgesetzt ist auch noch nichts. – Das, lieber Herr Madsen, verstehe ich nicht unter entschlossenem Bürokratieabbau. (Beifall SPD und SSW) Immerhin scheint unser Antrag aber zum Tempo beigetragen zu haben. Gestern hat Staatssekretärin Carstens noch ganz fix ein paar neue Zugeständnisse per Schreiben an den Bundesverband gesendet. Das ist zwar zu spät, aber immerhin ein Fortschritt; das erkenne ich an. Zum Schluss noch zum Alternativantrag: Sie begrüßen in Ihren Anträgen ja immer eine ganze Menge. Deswegen möchte ich Ihnen kurz vor Weihnachten sagen: Ich begrüße das auch. Ich begrüße zum Beispiel, dass Sie sich an meinem Wahlkreis, der Stadt Flensburg, orientieren, was die Dauererlaubnisse anbelangt, die Simone Lange als Oberbürgermeisterin damals unbürokratisch auch schon kommunal ermöglicht hat. (Beifall SPD – Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) Ich würde es noch mehr begrüßen, wenn der Minister gleich in seiner Rede etwas zu dem konkreten Zeitplan der neuen Zusagen sagen könnte. (Beifall FDP) Gewundert habe ich mich aber über den letzten Absatz Ihres Antrags. Ich habe heute Morgen extra noch einmal mit dem Verbandspräsidenten telefoniert, und mir wurde erneut bestätigt, dass der Verband bei großen Veranstaltungen gesammelte Gestattungen durch den Veranstalter explizit begrüßt – also das genaue Gegenteil von dem, was Sie da schreiben. Ich zitiere – mit Erlaubnis der Präsidentin –: Unser Vorschlag ist es, dass der jeweilige Veranstalter, ob privat oder städtisch, eine Gestattung für seine Veranstaltung beantragt, die dann für alle Beschicker dieses Festes gilt. – Das wünscht sich die Branche, und das ist genau das Gegenteil von dem, was Sie schreiben. (Zuruf Sybilla Nitsch [SSW]) (Kianusch Stender) Zum Schluss: Bitte verstehen Sie diesen Antrag nicht als Affront, betrachten Sie ihn eher als einen freundlichen Hinweis, (Heiterkeit Dr. Heiner Garg [FDP]) dass die Schaustellerbranche sich sehr freuen würde, wenn wir das bald gelöst bekämen. – Frohe Weihnachten! (Beifall SPD, FDP, SSW, Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
