Eka von Kalben
Entschuldigen Sie einen Moment. Könnten Sie Ihre Beratung bitte während der Rede unterbrechen und sie hinterher weiterführen? Herr Harms! – Danke. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: In welcher Weise die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gegebenenfalls anders umgesetzt werden können als durch das geltende Recht, wirft eine Vielzahl auch verfassungsrechtlicher Fragen auf. Diese Fragen müssen in einer breiten Debatte diskutiert werden, bei der es um eine tragfähige, aber auch um eine rechtssichere Regelung gehen muss. (Beifall CDU) Dabei müssen neben der Versorgungslage für die betroffenen Frauen auch die Vermeidung von Stigmatisierung, die Berücksichtigung von Schwangerschaftsabbrüchen in der medizinischen Ausbildung und infolgedessen die Qualität der durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche berücksichtigt werden. Gleichzeitig muss der Bundesgesetzgeber, in dessen Gesetzgebungskompetenz das Strafrecht liegt, dem staatlichen Schutzauftrag gerecht werden. Um diese umfassende Debatte in der notwendigen Tiefe führen zu können, hat der Bundestag letzte Woche den überfraktionellen Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Dies begrüße ich ausdrücklich. Ich möchte aber an dieser Stelle auch die Gelegenheit nutzen, um allen Akteuren meinen Dank auszusprechen, allen Akteuren, die sich auf ganz verschiedene Arten in diese sensible Debatte einbringen und sich tagtäglich für die verschiedenen Interessen engagieren. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
