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Annabell Krämer

FDP 13.12.2024 Sitzungen 20/77

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! SPD und SSW legen uns heute einen Antrag vor, der die Unterstützung des überfraktionellen Gesetzesentwurfs im Bundestag zur Neuregelung der Vorschriften zum Schwangerschaftsabbruch fordert. Es wurde bereits von allen gesagt: Es geht um ein komplexes und emotional zutiefst aufgeladenes Thema, das die Grundrechte und Schutzpflichten unserer Gesellschaft berührt. Eines vorweg: Die FDP setzt sich entschieden für die Selbstbestimmung der Frau ein. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Wir stehen an der Seite der Frauen, die in einer ungewollten Schwangerschaft schwierige Entscheidungen treffen müssen. Unsere Aufgabe als Gesellschaft ist es, Unterstützung und Zugang zu medizinischen Leistungen zu gewähren, und das natürlich ohne moralischen Druck und ohne unnötige Barrieren. (Beifall FDP) Gleichzeitig dürfen wir jedoch nicht vergessen, dass der bestehende § 218 Ergebnis eines breit akzeptierten gesellschaftlichen Kompromisses ist. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach betont, dass dieser Kompromiss die Grundrechte von Schwangeren, aber auch die Schutzpflicht des Staates gegenüber ungeborenem Leben in ein ausgewogenes Verhältnis bringt. Jede Änderung dieses Status quo bedarf einer gründlichen medizinischen, ethischen und juristischen Debatte. Die FDP hat bereits wichtige Erfolge auf Bundesebene in Bezug auf Schwangerschaftskomplikationen erzielt, wie die Abschaffung des § 219a Strafgesetzbuch, um Frauen den Zugang zu Informationen zu erleichtern und Schutzmaßnahmen gegen Gehsteigbelästigung. Diese Errungenschaften zeigen, dass Verbesserungen innerhalb des bestehenden Systems möglich sind. Die Herausforderungen in der Versorgungslage jedoch sind real und alarmierend. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen: Es gibt regionale Versorgungslücken – Millionen Frauen haben keinen einfachen Zugang zu Praxen und Kliniken –, Ausbildungslücken – Schwangerschaftsabbrüche sind im Medizinstudium und in der gynäkologischen Weiterbildung unzureichend abgedeckt –, (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Barrieren für Ärztinnen und Ärzte – Stigmatisierung und Ressourcenmangel verhindern oft die Bereitstellung entsprechender medizinischer Leistung. Diese Probleme erfordern keine sofortige Änderung des § 218 Strafgesetzbuch, sondern pragmatische Lösungen, wie die Förderung medikamentöser Abbrüche, die Einbindung öffentlicher Krankenhäuser und die Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Die Diskussion im Bundestag hat jedoch deutlich gemacht, dass der vorliegende Gesetzentwurf auch geeignet ist, die gesellschaftliche Akzeptanz zu gefährden. Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich daher gegen eine – ich weiß, Sie sehen das nicht als überstürzt an, aber – jetzt doch noch kurzfristig recht überstürzte Reform ausgesprochen und auf die nächste Wahlperiode verwiesen, um Raum für eine wirklich noch umfassendere und tiefer gehende Debatte zu schaffen. In diesem Sinne bleibt auch für uns im SchleswigHolsteinischen Landtag der Zeitpunkt kritisch. Ich glaube Ihnen, Frau Schiebe, dass das nicht Ihr Ziel ist, aber insgesamt dieses Thema in einem Wahlkampf zu instrumentalisieren, sehen wir als nicht geeignet an. (Beifall FDP, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thomas Hölck [SPD]: Quatsch! – Zuruf SPD) (Annabell Krämer) – Nein, ich will Ihnen das noch erklären: Wenn es anders ist, wenn Sie das Gefühl haben, dass in der nächsten Legislatur die Mehrheit dafür nicht mehr gegeben sein könnte – – (Sophia Schiebe [SPD]: Das ist der Hauptgrund!) – Ja, aber dann, wenn die Mehrheit gesellschaftlich dafür nicht gegeben ist? Also wir brauchen einen ganz breiten Konsens. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Die gesellschaftliche Mehrheit liegt bei 80 Prozent! – Niclas Dürbrook [SPD]: Die gesellschaftlichen Mehrheiten sind klar, es geht um politische Mehrheiten! – Weitere Zurufe) – Ich sage Ihnen ja ganz ehrlich, dass es auch bei uns dazu ganz unterschiedliche Meinungen gibt, und das ist es eben. Es gibt auch in unserer Fraktion dazu ganz unterschiedliche Meinungen. Aber wir können nicht ignorieren, dass es einfach keine einfache Lösung für die tiefen rechtlichen und auch ethischen Fragestellungen gibt, die hier berührt werden. Wir werden uns deshalb bei der Abstimmung heute enthalten, und unsere Enthaltung soll dann auch wirklich der Ausdruck der Überzeugung sein, dass dieser Entwurf eine noch sorgfältigere und fundiertere Beratung benötigt, als sie aktuell möglich ist. Wir haben den Antrag jetzt seit zehn Tagen, und wir sollen im Endeffekt hier etwas entscheiden, womit sich die Kollegen im Bundestag wirklich dezidiert auseinandergesetzt haben. Gleichzeitig ermutigen wir aber alle Akteure, die dringend notwendigen Verbesserungen in der medizinischen Versorgung und Ausbildung sofort anzugehen. Das mag vielleicht nicht befriedend sein, aber das ist auch ehrlich gesagt meine persönliche Meinung zu dieser Enthaltung. Ich bin – ehrlich gesagt – noch nicht in der Lage, mir ein abschließendes Bild zu machen, das sage ich Ihnen in aller Deutlichkeit. Versöhnliches zum Schluss – meine letzte Rede in diesem Jahr: Lieber Lars Harms – Lars, vielleicht hörst du es! – Egal, ich wünsche Lars Harms natürlich alles Gute für seinen Ruhestand. Ich glaube, ein Ruhestand wird es bei Lars Harms nicht werden. Und Ihnen und euch allen wünsche ich frohe, ruhige Weihnachten und einen besinnlichen Start ins neue Jahr. – Danke schön. (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

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