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Eka von Kalben

13.12.2024 Sitzungen 20/77

Das Wort hat jetzt Kollegin Catharina Nies von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg_innen! Wir sprechen heute über den Gruppenantrag, der von über 300 Bundestagsabgeordneten Mitte November 2024 zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs in Berlin eingebracht wurde. Der Antrag befindet sich derzeit im dortigen Rechtsausschuss, und nächste Woche wird dort über das weitere Verfahren entschieden. Der Schwangerschaftsabbruch ist derzeit noch in § 218 StGB geregelt und grundsätzlich strafbar und unrechtmäßig. Die Ausnahmeregelung, durch die Betroffene und Ärzt_innen straffrei bleiben, findet sich in § 218a. Der Gruppenantrag will das verändern und die Beendigung einer Schwangerschaft auf Verlangen bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche grundsätzlich rechtmäßig stellen. Mir ist wichtig, eines vorweg zu sagen: Auch wenn unsere grüne Haltung sehr klar ist – wir sind für die Legalisierung und mehr Entscheidungsfreiheit der schwangeren Person –, finde ich es wichtig, zu sehen, dass diese Frage sensibel ist, und, weil sie so sensibel ist, zu respektieren, dass man in der Abwägung der Grundrechte zu einer anderen politischen Position kommen kann. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Das finde ich wichtig. Genauso wichtig finde ich, die persönliche Entscheidung einer Frau nicht zu bewerten. Weil es so ein schwieriges Thema ist, war es richtig, eine Expert_innenkommission zu beauftragen, die die Möglichkeit hatte, mit ausreichend Zeit, mit Fachkompetenz, Professionalität und Differenziertheit Vorschläge zu erarbeiten. Die Expert_innenkommission hat sich dieser schwierigen Abwägungsfrage gestellt und sie – wie ich finde – ausgewogen beantwortet. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Einstellung der Bevölkerung zur reproduktiven Selbstbestimmung hat sich deutlich verändert. Das macht eine Studie im Auftrag des Bundesfamilienministeriums deutlich, in der mehr als 80 Prozent der Befragten sagen, dass sie es für falsch halten, dass ein gewollter Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich rechtswidrig ist. Das ist ein deutliches Zeichen. Das Thema Schwangerschaftsabbruch ist nicht nur ein schwieriges Thema für Politiker_innen, die versuchen, diese ethisch anspruchsvolle Frage zu bewerten, und für die rechtliche Einordnung und Abwägung von Grundrechten. Es kann vor allem auch für die betroffenen Personen, die ungewollt schwanger werden, sehr schwierig sein. Mehr als 106.000 Frauen und Mädchen haben sich 2023 in Deutschland für den Abbruch einer Schwangerschaft entschieden. Wir können davon ausgehen, dass sich die Betroffenen diese Entscheidung nicht leicht machen. Nicht jede Schwangerschaft ist gewollt, und es gibt zahlreiche Gründe, warum eine Schwangerschaft nicht ausgetragen werden kann. Die Entscheidung sollte in letzter Konsequenz die schwangere Person selbst tragen. Es geht um ihr Leben und um ihren Körper. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Thema Abtreibung ist auch für Gynäkolog_innen ein schwieriges Thema, die nicht nur darüber entscheiden müssen, ob sie selbst geplante Abbrüche vornehmen und die medizinische Versorgung hierfür bereitstellen, sondern auch, ob sie dies öffentlich und transparent machen. Das wiederum hat Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung, das medizinische Angebot und damit am Ende auf die Erreichbarkeit und Zugänglichkeit von Informationen. Abbrüche gehören zu den meisten gynäkologischen Interventionen, werden aber in der stationären und ambulanten Gynäkologie nicht regelhaft angeboten und sind auch kein verpflichtender Inhalt in der medizinischen Ausbildung. Schauen wir auf die Liste der Bundesärzt_innenkammer, so finden sich dort nur wenige Ärzt_innen, die öffentlich machen, dass sie Abbrüche vornehmen. Keine Ärzt_innen aus Flensburg sind dort verzeichnet, keine aus Schleswig, keine aus Itzehoe oder Husum; es gibt sie, aber sie machen es nicht öffentlich. (Catharina Johanna Nies) Das Thema ist nach wie vor nicht nur tabuisiert, sondern Gynäkolog_innen berichten von Anfeindungen, obwohl die Ampelregierung 2022 das Informations- und Werbeverbot für Ärzt_innen abgeschafft hat. Hier kommen wir an einen Punkt, der für uns in Schleswig-Holstein wichtig ist. Die Entscheidung über den Gruppenantrag können wir als Bundesland nicht beeinflussen. Wir können uns aber die aktuelle Situation der Versorgung und der Ärzt_innen in Schleswig-Holstein genauer anschauen. Das gehört zur Frauengesundheit dazu. Deswegen schlagen wir vor, den Antrag an den Sozialausschuss zu überweisen und dort weiter zu bearbeiten. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Anhaltende Unruhe)

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