Dagmar Hildebrand
Neben der ethischen, aber auch der gesellschaftlichen Debatte möchte ich noch einmal auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hinweisen. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Das ist 30 Jahre her! – Unruhe) Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Der Schwangerschaftsabbruch muss für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten sein.“ Diese Formulierung können Sie in Band 88 auf Seite 203 nachlesen. Das Verfassungsgericht hat auch früher schon entsprechend formuliert. Die Frage, die wir uns stellen müssen, ist: Wie steht es um die derzeitige Regelung, und inwieweit hat die Regelung heute noch Bestand? Es geht gleichermaßen um den Schutz des ungeborenen Lebens, der laut Bundesverfassungsgericht gewährleistet sein muss, und um das Selbstbestimmungsrecht der Frau; dem wollen wir uns als CDU nicht verschließen. (Kianusch Stender [SPD]: Nur heute!) Aus Respekt vor diesem schwierigen Thema und insbesondere vor uns Frauen verbietet es sich, hier in übereilten Schnellverfahren Entscheidungen zu treffen. (Birte Pauls [SPD]: Welches Schnellverfahren?) (Dagmar Hildebrand) Wir möchten das jedenfalls nicht. Wir möchten mit diesem sensiblen Thema keinen Wahlkampf machen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe SPD) Deshalb beantragen wir Überweisung in den Sozialausschuss. – Vielen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Anhaltende Unruhe)
