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Dagmar Hildebrand

CDU 13.12.2024 Sitzungen 20/77

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zunächst ein paar grundsätzliche Bemerkungen voranstellen. Bei § 218 StGB geht es um das Leben der Frau und um das Leben des ungeborenen Kindes. Das Thema ist äußerst sensibel. Es geht regelmäßig um schwierige Lebenssituationen. Selbstverständlich habe auch ich am vergangenen Wochenende die Demonstrationen in Berlin und Karlsruhe gesehen, wo mehrere Tausend Menschen für eine Reform des Schwangerschaftsabbruchsrechts auf die Straße gegangen sind. Unabhängig davon gilt: Den Antrag von SPD und SSW zu der etwaigen Neuregelung der Vorschriften zum Schwangerschaftsabbruch können wir hier im Landtag gern diskutieren. Und das werden wir in der gebotenen Sorgfalt und mit viel Sensibilität auch tun. Aber wichtig dabei ist anzuerkennen: Kiel ist nicht Berlin, und bei § 218 geht es um Bundesrecht und nicht um Landesrecht. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Die Kolleginnen und Kollegen von SPD und SSW betonen in ihrem Antrag, dass sie möchten, dass sich unsere Landesregierung im Bundesrat für den (Dagmar Hildebrand) Gesetzentwurf von Rot-Grün einsetzen soll. Auch darüber können wir in diesem Haus diskutieren. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) – Ich glaube, das Wort habe jetzt ich. (Beate Raudies [SPD]: Ich darf aber dazwischenrufen, Frau Abgeordnete!) Wir sind als CDU bereit, uns des Themas des Schwangerschaftsabbruchs anzunehmen. Wir werden uns unterschiedliche Positionen anhören, abwägen und genau prüfen, wie wir uns dazu positionieren. (Kianusch Stender [SPD]: Das ist alles schon diskutiert! Das ist keine neue Debatte! – Weitere Zurufe) Aktuell sieht die Regelung in § 218 StGB so aus, dass Schwangerschaftsabbrüche zwar rechtswidrig sind, aber in den ersten zwölf Wochen straffrei bleiben, wenn eine entsprechende Beratung stattfindet. Eingriffe aus medizinischen Gründen oder nach einer Vergewaltigung sind ebenfalls straffrei. Jetzt wollen SPD und Grüne im Bund offenbar mit einem Hauruckverfahren eine Neuregelung erreichen (Zurufe SPD) und den Schwangerschaftsabbruch vollständig aus dem StGB entfernen und stattdessen in einem Schwangerschaftskonfliktgesetz regeln.

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