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Sophia Schiebe

SPD 13.12.2024 Sitzungen 20/77

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Liebe Kolleg_innen! Wenn es in der Debatte um die Streichung von § 218 im Strafgesetzbuch geht, stellen wir automatisch zentrale Fragen unseres Zusammenlebens: Wie gehen wir als Gesellschaft mit der Verantwortung um, Frauen in schwierigen Lebenslagen und ihrer Selbstbestimmung zu unterstützen? Wie wägen wir dann jeweils verfassungsrechtlichen Schutz zwischen ungeborenem Leben und den Frauenrechten der Selbstbestimmung und Gleichberechtigung ab? Der Gruppenantrag einer Vielzahl von Bundestagsabgeordneten zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zeigt, dass man jenseits von parteipolitischen Differenzen in der Lage ist, die heutige Lebenswirklichkeit in den Mittelpunkt zu stellen, mit Augenmaß, Empathie und dem Willen zur Veränderung. Wir alle wissen, dass das Thema Schwangerschaftsabbruch emotional aufgeladen ist. Es berührt persönliche Überzeugungen, ethische Fragen und gesellschaftliche Werte. Im Klartext: Es geht nicht darum, für oder gegen Schwangerschaftsabbrüche zu sein, sondern darum, Frauen in einer der schwierigsten Situationen ihres Lebens nicht alleinzulassen. (Beifall SPD, FDP, SSW und Dr. Ulrike Täck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Es geht darum, ihnen die Unterstützung, die Beratung und die Optionen zu bieten, die sie brauchen, um selbstbestimmt und informiert zu handeln. Der Entwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs ist ein mutiger Schritt, um weitere veraltete Strukturen zu überdenken und neu zu gestalten. Er zielt darauf ab, die Bedürfnisse und Rechte von Frauen in den Mittelpunkt zu stellen, während gleichzeitig gesellschaftliche Verantwortung betont wird, Frauen in schwierigen Lebenslagen nicht zu stigmatisieren, sondern zu unterstützen. Daher bitten wir den Schleswig-Holsteinischen Landtag heute nicht nur, ihn zustimmend zur Kenntnis zu nehmen, sondern fordern gleichzeitig die Landesregierung auf, sich im Bund aktiv für diesen Gesetzentwurf einzusetzen. (Beifall SPD und SSW) Dieser Schritt würde zeigen, dass Schleswig-Holstein bereit ist, Verantwortung zu übernehmen, nicht nur innerhalb der Landesgrenzen, sondern auch im bundespolitischen Kontext. Die vollständige Entkriminalisierung des eigenbestimmten Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase der Schwangerschaft ist längst überfällig. § 218 StGB kriminalisiert einen medizinischen Eingriff, der für Frauen oft eine schwierige und höchstpersönliche Entscheidung darstellt. Die aktuellen Regelungen führen dazu, dass Betroffene unnötige Hürden, Stigmatisierung und psychischem Druck ausgesetzt sind. Jedenfalls in der Frühphase der Schwangerschaft sollten Frauen das uneingeschränkte Recht haben, über ihren eigenen Körper eigenständig zu entscheiden, als Ausdruck von Selbstbestimmung und Gleichberechtigung. (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) (Sophia Schiebe) Der Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch – vor allem zu einem sicheren – ist zudem ein wesentlicher Bestandteil der Gesundheitsversorgung. Die Kriminalisierung schafft ein Klima der Angst und Unsicherheit, das Frauen in unregulierte und gefährliche Alternativen treiben könnte, wenn der Zugang erschwert ist. Dies widerspricht nicht nur medizinischen Standards, sondern auch grundlegenden Menschenrechten. Die Entkriminalisierung bedeutet nicht, Abtreibung zu fördern, sondern einen klaren rechtlichen Rahmen zu schaffen, der die Würde und Entscheidungsfreiheit von Frauen respektiert. Länder wie die Niederlande oder Schweden zeigen, dass eine liberalere Gesetzgebung zu weniger Abbrüchen und besserer Gesundheitsversorgung führt. Es ist Zeit, sich von den überholten patriarchalen Urteilen zu lösen und das Selbstbestimmungsrecht der Frauen in den Mittelpunkt zu stellen. (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Handeln, anstatt nur zu reden: Bereits in den 1970er-Jahren, als in Westdeutschland die Fristenregelung eingeführt wurde, stand die öffentliche Debatte im Vordergrund. Anstelle klarer Fortschritte führte die Debatte vor rund fünf Jahrzehnten nur zu folgendem Kompromiss: Schwangerschaftsabbrüche bleiben im Grundsatz nach § 218 StGB als Straftatbestand erhalten, wenn auch für die Schwangere unter bestimmten Bedingungen straffrei. Diese Regelungssystematik hat sich seither im Wesentlichen nicht verändert, auch nicht im Zuge der Wiedervereinigung. Sie ist angesichts der Weiterentwicklung der gesellschaftlichen Werte und der frauenmedizinischen Standards mehr als überholt. (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Der Wunsch nach einer Fortsetzung der Diskussion lenkt davon ab, dass das grundlegende Problem, die Bevormundung und Kriminalisierung von ungewollt schwangeren Frauen, ungelöst bleibt. Währenddessen werden Frauen weiterhin mit rechtlichen, psychologischen und bürokratischen Hürden belastet. Historisch gesehen haben sich umfassende Rechte für Frauen selten allein durch Diskussion durchgesetzt, sondern durch mutige politische Entscheidungen, die Gerechtigkeit über patriarchale Moralvorstellungen stellten. (Beifall SPD und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Die lange Geschichte der Kämpfe um reproduktive Rechte zeigt zudem, dass ein Fortführen von Debatten oft nur denen nutzt, die den Status quo erhalten wollen. Daher wollen wir auch, dass heute in der Sache abgestimmt wird. Deshalb ist es an der Zeit, die Entkriminalisierung voranzutreiben, anstatt weitere endlose Diskussionen zu führen. Nur so wird dieser Aspekt der Selbstbestimmung von Frauen endlich Realität. – Vielen Dank. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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