Beate Raudies
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn drei Ministerinnen zu einer Pressekonferenz einladen, dann werden für gewöhnlich große Dinge verkündet. So hatte auch ich große Erwartungen an die PK, an das, was verkündet werden sollte. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Ich auch!) Zumindest der Titel des Projekts ist groß: gemeinsames Konzept für eine Taskforce Geldwäschebekämpfung. – Wow! Das hört sich nach richtig vielen Menschen mit Sonnenbrillen an, nach Dienstwagen mit verspiegelten Scheiben, nach Einsätzen bei Nacht und Nebel, bei denen große Kartons und Computer aus Häusern getragen werden. (Zuruf CDU: Zu viel Netflix! – Weitere Zurufe CDU) Und was präsentieren die Ministerinnen? – Ein Konzept. Immerhin, das haben wir als Landtag jetzt noch einmal schriftlich bekommen. Ich habe mir viel Mühe gemacht, die zwölf Seiten Inhalt aufmerksam durchzulesen. Zunächst beschreibt dieses Konzept die Defizite bei der Geldwäschebekämpfung. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: So ist es!) Da sind wir – die Kollegin Schiefer hat es gesagt – in guter Gesellschaft. In Deutschland sind wir da nämlich im europäischen Vergleich richtig schlecht und haben es auch in den letzten Jahren – egal unter welchem Bundesfinanzminister – nie geschafft, da viel besser zu werden. Die Analyse teile ich ausdrücklich. Das hat viele unterschiedliche Gründe. Dazu haben wir in der letzten Legislatur eine ausführliche Anhörung gemacht. Wir haben ein Fachgespräch mit der FIU dazu gehabt. Eines der größten Probleme – das sage ich als ehemalige Steuerprüferin – ist, dass wir in unserem Land immer noch fast überall unbegrenzt mit Bargeld bezahlen können. Solange wir das nicht in den Griff kriegen, werden wir auch die Geldwäsche nicht in den Griff kriegen – meine fachliche Überzeugung als ehemalige Steuerprüferin. (Beifall SPD und Jan Kürschner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) (Beate Raudies) Frau Ministerin, Abhilfe könnte da jetzt die EUVerordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bringen – so habe ich es jedenfalls verstanden –, die gerade, im April, beschlossen wurde. Die tritt am 1. Januar 2025, also in ein paar Tagen, in Kraft und muss dann bis Juli 2027 in nationales Recht umgesetzt werden. Da können wir dann ja alle einmal auf die künftigen Bundestagsfraktionen zugehen und sagen: Wir möchten das jetzt schnell haben. – Aber fast würde ich gern wetten, wie der Kollege Dolgner: Wenn es dann um die Bargeldgrenze und den Betrag geht, der da drinsteht, dann werden wir uns hier ein hartes Duell liefern. Zurück zu dem Konzept: Der Berg kreißte und gebar eine Maus. – An dieses Sprichwort musste ich bei der Lektüre denken, denn ganz im Ernst, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie erwecken hier ein bisschen den Eindruck, dass durch verbesserte Abläufe und eine Optimierung der Prozesse die Geldwäschebekämpfung in Schleswig-Holstein nachhaltig verbessert werden kann. Aber Sie investieren dafür kaum zusätzliche Ressourcen, kaum zusätzliches Personal. Das ist auch kein Wunder, denn allein in der Finanzverwaltung fehlen im Vergleich zwischen Stellenplan und Arbeitskräften 427 Leute. Die bringen übrigens auch mehr ein als sie kosten; darauf weise ich immer gerne noch einmal hin. Wenn ich den berechneten Personalbedarf, der bundesweit einheitlich berechnet wird, mit den vorhandenen Arbeitskräften vergleiche, stelle ich fest, dass da sogar eine Lücke von über 1.200 Arbeitskräften klafft, liebe Kolleginnen und Kollegen. Und jetzt fragen Sie, warum das für das Thema Geldwäsche so wichtig ist? – Weil dort die Menschen arbeiten, die im Rahmen von Außenprüfungen und der Bearbeitung von Steuererklärungen sehr häufig die Ersten sind, die mit Geldwäschesachverhalten zu tun haben. Deswegen ist es auch kein Wunder – es nützen uns diese ganzen Ermittlungseinheiten wenig –, wenn wir die Fälle gar nicht selber finden. Natürlich bekommen wir die Anzeigen von der FIU, aber auch im Land können wir unsere eigenen Beiträge leisten und mit einer ausgewogenen Steuerfahndung und Steuerprüfung sehr viel mehr erreichen, als wir es jetzt können, denn wir haben da riesig große Personallücken. Mein Fazit: Es ist erstaunlich, dass es drei Ministerinnen braucht, um zu verkünden, was eigentlich schon lange eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Denn dass es diese sehr enge Zusammenarbeit braucht, haben meine Vorrednerin und mein Vorredner ausführlich erläutert; da schließe ich mich gerne an. Der Schritt der Taskforce ist richtig, kann aber nur der erste Schritt sein. Wer glaubt, dass wir ohne eine weitere personelle Verstärkung der organisierten Geldwäschekriminalität das Wasser abgraben werden, der glaubt auch an den Weihnachtsmann. (Beifall SPD und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) – Das freut mich. – Aus dem Bestand alleine wird es nicht getan werden. Angesichts der prekären Situation in nahezu allen Bereichen der Landesverwaltung habe ich hier doch arge Bedenken. Mitte Oktober hatte die Finanzministerin schon die Gründung einer Fahndungseinheit zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung mit Bezug zur OK verkündet. Da war von der Taskforce noch gar nicht die Rede, obwohl ich in der Kleinen Anfrage ausdrücklich nachgefragt habe. Jetzt werden beide Maßnahmen gemeinsam verkündet. Ich glaube, Sie füllen alten Wein in neue Schläuche und lassen sich hier dafür abfeiern. Ob das wirklich die Geldwäsche effektiv bekämpft, werden wir in ein paar Jahren sehen. (Beifall SPD und SSW)
