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Marion Schiefer

CDU 13.12.2024 Sitzungen 20/77

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In meinem Beitrag zu dem Thema möchte ich Ihren Blick darauf lenken, wie unser schleswig-holsteinisches Handeln beim Thema Geldwäsche im Vergleich zum Bund zu bewerten ist. Geldwäsche ist ja kein Spezifikum unseres Bundeslandes. Zwei bis fünf Prozent des weltweiten Bruttoinlandsprodukts werden jedes Jahr Geldwäsche unterzogen. Deshalb arbeitet auch die EU seit vielen Jahren an besseren Ansätzen zu ihrer Bekämpfung. Als Deutschland 2022 prominent und nachdrücklich gerügt wurde, machten sich der Bund und die neue Koalition in SchleswigHolstein stärker als zuvor auf den Weg, um eine wirkungsvollere Bekämpfung zu erreichen gegen organisierte Kriminalität, gegen schwere strukturelle Kriminalität, gegen Drogenschmuggel, Terrorismusfinanzierung, Steuerhinterziehung, für unseren Wirtschaftsstandort, für das Vertrauen in unseren Rechtsstaat. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und was hat der Bund gemacht? – Vor genau einem Jahr, am 14. Dezember 2023, war im Bundestag die erste Lesung des Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes, und der damalige Bundesfinanzminister hat erklärt, er brauche erst einmal ein Bundesamt für die Bekämpfung von Finanzkriminalität. Das wolle er aufbauen, bevor er anfangen könne, das Problem zu bearbeiten. (Beate Raudies [SPD]: Na ja, wir machen eine Taskforce! Wo ist da der Unterschied?) Ein Aufbauzeitraum, prognostiziert auf zwei Jahre, dafür braucht es erst mal Geld, einmalige Ausgaben von rund 161 Millionen Euro, insgesamt laufende jährliche Ausgaben für den Anlaufzeitraum von rund 484 Millionen Euro und dann jährlich 199 Millionen Euro. Eine Parallelstruktur soll aufgebaut werden. Statt Polizei und Zoll zu stärken, sollen die zusätzlich noch für die neue Behörde arbeiten. Was ist nun seit Juni passiert? – Das Gesetz liegt nach der Beschlussfassung im Ausschuss auf Halde. War das Projekt doch noch einmal streitig? Fehlte das Geld? – Wir wissen es nicht. Christian Lindner und Olaf Scholz waren sich zum Schluss ja nicht mehr so einig. (Beate Raudies [SPD]: Was macht denn die Union im Bundestag? – Weiterer Zuruf Beate Raudies [SPD]) – Wir machen in Schleswig-Holstein: Anpacken statt Rumschnacken. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir wissen doch, dass der Auftrag darin besteht, die strafrechtlichen Ermittlungen bei der Geldwäsche zu fördern. Für strafrechtliche Ermittlungen haben wir bereits Einheiten: bei den Staatsanwaltschaften, der Steuerfahndung und der Polizei. Die sind originär zuständig, und es ist ihnen wichtig, eine bessere Verzahnung ihrer Arbeit hinzubekommen. Wir müssen ihnen Möglichkeiten an die Hand geben, die illegale Herkunft vermeintlich legaler Unternehmensstrukturen schneller zu erkennen. Es fehlt zum Beispiel nicht an den Verdachtsmeldungen unserer deutschen Financial Intelligence Unit, der FIU, aber die können nicht der Reihe nach abgearbeitet werden. Dafür sind es viel zu viele. Ihre Auswertung muss zugeschnitten werden, damit wir wissen, wo die größten Fische sitzen, damit wir bei ihnen die Ermittlungen starten können. Deshalb gibt es nun beim LKA eine Clearingstelle für die Erfassung und Steuerung, Teams für die Ermittlungsarbeit, in denen auch Steuerfahnder mitwirken, und auch die Vermögensabschöpfung ist mit dabei. Bei der Generalstaatsanwaltschaft hat die Landesregierung die Koordinierungs- und Ermittlungseinheit zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, die KE OK, geschaffen, die landesweit organisiert ist und zum Teil auch selbst ermittelt. Gerade diese Woche ist ihr mit den Durchsuchungen zum illegalen Glücksspiel in Kiel, Flensburg und Neumünster ein weiterer großer Schlag gelungen. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Gegen die Geldwäsche? Gegen die Geldwäsche ist ein großer Schlag gelungen?) – Ja. (Weiterer Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP])

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