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Annabell Krämer

FDP 13.12.2024 Sitzungen 20/77

Herzlichen Dank. - Verehrte Kollegin, ich wollte das gerade sagen: Es wurde ja gesagt, der Haushaltstitel wurde so übernommen, und insofern sei man für die Puffer nicht verantwortlich. Stimmen Sie mit mir überein, wenn ich die Vorjahre sehe – 2020 lag das Soll bei 9,7 Millionen, die Auslastung 8,1 Millionen, 2021 lag der Ansatz bei 9,4 Millionen, die Auslastung bei 8,8 Millionen Euro, 2022 lag das Soll bei 9,4 Millionen Euro, die Auslastung bei 8,4 Millionen Euro, 2023 bei 9,4 Millionen Euro, die Auslastung bei 6,1 Millionen Euro, 2024 bei 9,4 Millionen Euro, die Auslastung bei 6,9 Millionen Euro –, dass der Puffer erst irgendwie in den letzten zwei oder drei Jahren entstanden ist? (Beate Raudies) – Der Puffer ist größer geworden, Frau Kollegin, da haben Sie recht. Sie sind ja auch sehr zahlenaffin, genau wie ich. Ich als Finanzpolitikerin finde – gerade in Zeiten, wo wir so knappe Kassen haben –, dass es nicht in Ordnung ist, wenn Haushaltsansätze schon in der Veranschlagung so deutlich überzeichnet sind, weil das dem Parlament die Schwerpunktsetzung erschwert. Es ist die Aufgabe des Parlaments, die Schwerpunkte zu setzen, und nicht der Ministerin. (Beifall SPD, FDP und SSW) Wir haben uns in den drei Sitzungen im Haushaltsausschuss über deutlich kleinere Beträge unterhalten und gestritten. Frau Ministerin von der Decken musste sich wegen 90.000 Euro Mietkostenzuschuss für die Altenpflegeschulen regelrecht rechtfertigen (Dr. Heiner Garg [FDP]: 90.000 Euro!) oder für die Kürzung in gleicher Höhe bei der psychosozialen Prozessbegleitung – 95.000 Euro. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: 95.000 Euro!) Darüber haben wir uns lange und kritisch mit der Ministerin unterhalten – strittig. Und Sie sagen, in Ihrem Haushalt sind Veranschlagungen, und da gehen Sie drüber. Frau von der Decken muss immer sagen: „Ich habe kein Geld mehr“, Sie sagen: „Ich habe auch kein Geld mehr, aber ich sage es euch nicht“. Das ist schon ein gravierender Unterschied, Frau Ministerin. (Beifall SPD, FDP und SSW – Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Um hier die Nebelkerze auszupusten: Das Landesblindengeld ist – daran wird sich der Kollege Garg bedauernd erinnern – damals unter Schwarz-Gelb zurückgeführt worden. (Dr. Heiner Garg [FDP]: So ist das!) Die Küstenkoalition hat es 2013 wieder auf diesen Satz erhöht. Frau Ministerin, ich darf Sie aber an dieser Stelle, weil Sie immer auf unsere Bänke gucken, daran erinnern, dass seit 2012 Ihre Fraktion die Finanzministerin gestellt hat. (Beifall SPD, SSW und Annabell Krämer [FDP] – Dr. Heiner Garg [FDP]: Oh!) Es tut mir leid, dass wir uns jetzt auf diesem Niveau bewegen müssen, aber wenn Sie so argumentieren, können wir das zurückgeben. Was das Landesblindengeldgesetz angeht: Das wäre ein Satz in § 1 Absatz 3, den Betrag im Landesblindengeldgesetz zu ändern. (Beifall SPD, FDP, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Diesen Punkt hätten Sie in die Nachschiebeliste reinschreiben können, denn alle anderen Dinge, die Ihnen am Herzen liegen, finden sich in der Nachschiebeliste: das Sicherheitspaket, die Arbeitsmarktintegration. Aber diesen einen Paragrafen der Änderung des Haushaltsbegleitgesetzes haben Sie bisher leider vergessen. Aber man kann noch Hoffnung haben, besonders vor Weihnachten. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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