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Beate Raudies

SPD 13.12.2024 Sitzungen 20/77

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, § 6 der Landeshaushaltsordnung sagt: „Bei Aufstellung …“ – bei Aufstellung! – „des Haushaltsplanes sind nur die Ausgaben … zu berücksichtigen, die zur Erfüllung der Aufgaben des Landes notwendig sind.“ (Beifall SPD und SSW) Das heißt, Sie haben, bevor Sie einen Haushaltstitel in den Haushaltsplanentwurf schreiben, nachzurechnen, ob Sie das Geld brauchen, das Sie da reinschreiben. Sie haben hier offen zugestanden und offen dem Parlament – dem Haushaltsgesetzgeber – gegenüber eingestanden, dass Sie in diesen Haushaltsplan bewusst höhere Haushaltsansätze geschrieben haben. Das ist nicht in Ordnung, Frau Ministerin. (Beifall SPD und SSW) Das hat nichts mit Haushaltswahrheit und mit Haushaltsklarheit zu tun. Das hat auch nichts mit Respekt vor dem Haushaltsgesetzgeber zu tun, denn der ist nämlich das Parlament. Daran darf ich gern noch einmal erinnern. (Beifall SPD und SSW)

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