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Dagmar Hildebrand

CDU 13.12.2024 Sitzungen 20/77

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich halte die Rede heute für meine liebe Kollegin, Andrea Tschacher, der ich auf diesem Wege gute Besserung wünsche. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Stellen Sie sich vor, Sie öffnen morgens die Augen und sehen nichts. Keine Farben, keine Formen, keine Orientierung: Wie fühlt sich das an? Wie würde sich Ihr Alltag verändern? Für die meisten von uns ist das unvorstellbar. Doch für blinde und sehbehinderte Menschen ist genau das der Alltag. Sie leben in einer Welt, die oft nicht für sie gemacht ist; in einer Welt voller Hindernisse, die für uns Sehende unsichtbar erscheint. Diese Menschen leisten jeden Tag Unglaubliches. Sie bewältigen ihren Alltag mit einer beeindruckenden Entschlossenheit und Kreativität, sei es beim Navigieren durch den Verkehr, beim Einkaufen oder am Arbeitsplatz. Unterstützt werden sie dabei durch Hilfsmittel wie einen weißen Stock, Blindenhunde, Vorlesegeräte oder Computerprogramme. Doch all das kostet Geld, und hier kommt der Nachteilsausgleich etwa in Form des Landesblindengeldes ins Spiel. Das Landesblindengeld ist keine Zusatzleistung. Es ist ein unverzichtbarer Ausgleich für die Mehrkosten, die blinde Menschen tragen müssen, um ein selbstbestimmtes Leben zu führen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Doch im bundesweiten Vergleich zeigen sich bei der Gewährung des Landesblindengeldes nach wie vor gravierende Ungerechtigkeiten. Wir haben daher schon vor zwei Jahren gefordert, bundesweit einheitliche Regelungen zu schaffen, aber bis heute gibt es keine Fortschritte auf der Bundesebene. In Schleswig-Holstein haben wir versprochen, das Landesblindengeld zu überprüfen und zu erhöhen, und wir halten dieses Versprechen.

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