landtag.ltsh.de ↗

Kristina Herbst

11.12.2024 Sitzungen 20/75

Für die Landesregierung erteile ich das Wort der Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Aminata Touré. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die schleswig-holsteinische Landesverfassung regelt in Artikel 29 Absatz 2: „Die Landesregierung hat jeder oder jedem Abgeordneten Auskünfte zu erteilen. Sie hat dem Landtag und den von ihm eingesetzten Ausschüssen auf Verlangen eines Viertels der jeweils vorgesehenen Mitglieder Akten vorzulegen. Die Auskunftserteilung und die Aktenvorlage müssen unverzüglich und vollständig erfolgen.“ Präzisiert wird diese verfassungsrechtliche Norm durch eine Vereinbarung zwischen dem Landtag und der Landesregierung vom 18. Dezember 1992, in welcher die Einzelheiten des Verfahrens niedergelegt sind. (Ministerin Aminata Touré) Insgesamt haben seitdem nach meiner Zählung und ohne Gewähr 14 Sitzungen des Innen- und Rechtsausschusses stattgefunden, in denen ich, meine Staatssekretärinnen oder weitere Mitarbeiterinnen dem Ausschuss Rede und Antwort gestanden haben. Daneben hat mein Haus dem Innen- und Rechtsausschuss insgesamt über 3.000 Seiten an Akten und sonstigen Papieren zur Einsicht vorgelegt. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich betonen und festhalten, dass mein Haus und ich zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens nach bestem Wissen und Gewissen – Sie haben den Absatz zitiert, Abgeordneter Buchholz – die Fragen des Ausschusses beantwortet und Ihnen die entsprechenden Unterlagen vorgelegt haben. Für mich als ehemalige Parlamentarierin steht vollkommen außer Frage, dass es sich bei der Vorschrift des Artikel 29 der Landesverfassung um das wesentliche Kontrollinstrument des Landtags gegenüber der Regierung handelt. Deswegen war und ist es für mich selbstverständlich, dem Recht des Landtags zu entsprechen – in der Vergangenheit und auch in der Zukunft. Dasselbe gilt natürlich für die Beantwortung von Kleinen Anfragen. Auch diese stellen ein wichtiges Kontrollrecht des Parlaments dar und werden durch mein Haus und mich so gut wie möglich nach bestem Verständnis und Sorgfalt unter Achtung des Parlaments beantwortet. Dies war auch bei der Kleinen Anfrage der FDP zur Entlassung der ehemaligen Staatssekretärin nicht anders. In der Ausschusssitzung des 2. Oktobers dieses Jahres habe ich selbstkritisch angemerkt, dass aus heutiger Sicht die Beantwortung der Kleinen Anfrage meinerseits anders und noch präzisierter hätte erfolgen müssen, und ich wiederhole das heute gern. Ich möchte dennoch hinzufügen, dass mein vordringliches Anliegen immer auch meine Fürsorgepflicht gegenüber der ehemaligen Staatssekretärin galt. Es steht für mich natürlich ebenfalls außer Frage, dass nicht nur unsere Verfassung, sondern auch die Aktenordnung der Landesverwaltung Maßstab für unser Verwaltungshandeln sein muss. Ich versichere Ihnen, dass wir das als Landesregierung in der Vergangenheit immer als Maßstab verstanden haben und in Zukunft mit Blick auf die Debatte noch stärker im Blick haben werden, um Ihrem berechtigten parlamentarischen Recht gerecht zu werden. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Protokoll ↗