Tobias Koch
Zum ersten Teil der Frage: Aus unserer Sicht bedarf es dafür genau wie in allen anderen Bundesländern keines Landesgesetzes, sondern wir treffen eine Vereinbarung mit den Kommunen. Wir regeln den Betriebskostenzuschuss, und wer den Betriebskostenzuschuss des Landes in Anspruch nehmen möchte, muss dann auch gewisse Auflagen erfüllen. Dafür brauchen wir keine gesetzliche Regelung, das sind quasi die Förderrichtlinien für den Betriebskostenzuschuss. Nur wer die einhält, bekommt die entsprechende Förderung des Landes. (Serpil Midyatli [SPD]: Die Kommunen sagen: Das machen wir nicht mit!) – Das ist das schöne Stichwort; ich wollte darauf direkt eingehen und in meiner Rede fortfahren, aber ich will natürlich die Zwischenfragen hier nicht unterbinden. Im zweiten Teil muss man dann eben klären: Ich ginge erst einmal von einem landesweit einheitlichen Betrag aus. Gäbe man den Kommunen die Möglichkeit, nach unten abzuweichen, fände ich es genauso gut – insofern: vermutlich eher ein Deckel als eine Pflicht, diesen Elternbeitrag zu erheben. Aber klar ist immer: Wenn die Kommune nach unten abweicht, muss es dann aber auch von ihr finanziert werden. Denn es ist ja so geregelt: erst der Elternbeitrag, und den Rest, der dann verbleibt, teilen wir uns 75:25. Wenn man als Kommune also sagt: „Wir verzichten auf Elternbeiträge“, geht das zulasten des kommunalen Anteils. Dann wäre das auch mit einem Deckel möglich.
